Anleitung zum richtigen Verhalten im Falle einer Abmahnung wegen des illegalen Download von Musik – oder Filmwerken

Abmahnung Filesharing
27.09.2012491 Mal gelesen
Haben Sie eine Abmahnung der üblichen Abmahnkanzleien Waldorf Frommer oder Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg erhalten?

Hierin werden Sie aufgefordert Schadenersatz- und Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 956,00 - € 1.200,00 für den vermeintlich illegalen Download eines Musikalbum oder eines Films in sogenannten Internettauschbörsen an die Abmahnkanzleien zu bezahlen und innerhalb kürzester Frist (gerne über das Wochenende gesetzt) die anliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Diese Abmahnkanzleien sind mittlerweile so professionell darauf ausgerichtet, Druck auf den vermeintlichen Schädiger auszuüben, dass man oft versucht ist, aus Panik vor weiteren noch schlimmeren Folgen, die Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben und den geforderten Betrag zu bezahlen, damit man die Angelegenheit endgültig erledigt weiß.

 Das ist aber genau nicht der Fall!

Sollten Sie blind und verständlicherweise in Angst die Ihnen übersandte Unterlassungserklärung unterschreiben und den geforderten Geldbetrag bezahlen, so haben Sie nicht nur die Forderung der Abmahnkanzlei anerkannt, sondern laufen Gefahr, dass Sie in den nächsten 30 Jahren bei einer weiteren Ermittlung Ihrer IP Adresse mit einer Abmahnung zur Zahlung von € 5.000,00 und mehr aufgefordert werden können und hiergegen nichts unternehmen können!

Wie verhalten Sie sich also im Falle einer Abmahnung richtig:

  1. Notieren Sie die relativ kurze Frist sorgfältig und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.
  2. Unterscheiben Sie nicht die Ihnen übermittelte Unterlassungserklärung.
  3. Suchen Sie den Rat eines Fachkundigen Anwalts für Urheberrecht und hier insbesondere Filesharing.
  4. Reagieren Sie möglichst sofort.

Wenn Sie untätig bleiben und hoffen das der Krug irgendwann an Ihnen vorbei zieht, dann wird dies ebenso sehr teure Folgen für Sie haben.

Die Abmahnkanzleien sind nicht mit klassischen Internet-Abo fallen zu vergleichen, bei denen man möglicherweise vollkommen zu Recht die angelaufenen Schreiben ignorieren kann.

Im vorliegenden Falle geht es um den vermeintlichen Verstoß von Urheberrecht und der Verfolgung eines solchen Lizenzverstoßes durch die größten Musikproduzenten wie Sony Music oder Universal Music oder Filmproduktionen wie Warner Bros. Entertainment GmbH und Universal Pictures durch ebenso renommierte und professionelle Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer oder Rasch Rechtsanwälte. Sollten Sie nicht reagieren, werden diese Kanzleien nach Fristablauf ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht gegen Sie einleiten, dass wieder mit erheblichen Prozesskosten verbunden sein wird.

Wie man ein solches Gerichtsverfahren schließlich gewinnt, weiß der juristische Laie, der die gängige Rechtssprechung in diesen Filesharing Fällen nicht kennt, nicht und verliert den Prozess.

Es ist also dringend ratsam, sich möglichst zeitnah an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht zu wenden.

Rufen Sie uns an, wir können Ihnen sehr gut helfen! Tel.: 089/53 51 35

Georg Schäfer Rechtsanwalt