Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS spricht aktuell wieder Abmahnungen aus. Mir liegt eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung über Internettauschbörsen vom 17.6.2012 vor. Den Betroffenen der Abmahnung wird vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Es wird insbesondere vorgeworfen, den Titel "Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt" innerhalb von Internettauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Haftung für die Urheberrechtsverletzung
Eine Vielzahl der Mandanten teilt mit, dass ein Download des Titel "Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt", der Gegenstand der Abmahnung von FAREDS ist, nicht vorgenommen wurde und die Urherrechtsverletzung demnach ausgeschlossen werden kann. In diesem Fall kommt eine Haftung als Täter der Urheberrechtsverletzung nicht in Betracht. Dies heißt allerdings nicht, dass der Abmahnung keine Beachtung geschenkt werden muss. Unter Umständen besteht dennoch eine Haftung als sog. Störer, die gegeben ist, sofern beispielsweise das betriebene W-LAN-Netzwerk nicht ausreichend gesichert wurde.
Es ist in jedem Fall eine rechtliche Überprüfung der tatsächlichen Gegebenheiten und demnach der Abmahnung erforderlich. Selbst wenn eine Haftung vollständig ausgeschlossen werden kann, müssen gewisse Einwände gegen die Abmahnung gezielt hervorgebracht werden. Auf die wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesprochene Abmahnung ist daher in jedem Fall zu reagieren.
Dabei gilt es auch, stets innerhalb der sehr kurz bemessenen Frist Einwände hervorzubringen bzw. die geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen.
Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
Mit der Abmahnung wird die Abagbe einer Unterlassungserklärung gefordert. Eine solche Unterlassungserklärung muss nur dann abgegeben werden, sofern eine Haftung besteht. Ist eine Haftung - sei es als Täter oder als Störer - gegeben, gilt es stets, die Unterlassungserklärung zu modifizieren. Es ist in jedem Fall davon abzuraten, die der Abmahnung von Fareds beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Sie würden damit die Schuld anerkennen und sich zu mehr verpflichten als tatsächlich notwendig. Der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte daher keinesfalls ungeprüft gefolgt werden.
Wir fertigen gern eine mdodifizierte Unterlassungserklärung für Sie, die keine weiteren Gefahren birgt.
Zahlung der Rechtsverfolgungkosten
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Betrages von 450,00 Euro gefordert, mit dem Schadensersatzansprüche und Rechtsverfolgungskosten abgegolten werden sollen. Sofern die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, besteht auch eine Zahlungspflicht. In diesem Fall kann die Summe von 980,00 Euro aber in jedem Fall gemindert werden.
Sollte der Urheberrechtsverstoß nicht begangen worden sein, aber dennoch eine sogenannte Störerhaftung bestehen, weil die notwendigen Sicherungsvorkehrungen nicht vorgenommen wurden, besteht lediglich eine Verpflichtung zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten. Schadensersatzansprüche können in diesem Fall zurückgewiesen werden.
Sofern auch keine Störerhaftung in Betracht kommt, können selbstverständlich alle geltend gemachten Zahlungsansprüche zurückgewiesen werden.
Eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren.
Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich zu fairen Konditionen vertreten und halten hierfür ein besonderes Pauschalangebot bereit.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten haben, kontaktieren Sie uns.
Allgemeine Informationen über Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.