Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts Andreas Hennig i.A.v. Herrn Christian Weiß

Abmahnung Filesharing
21.09.2012836 Mal gelesen
Sie kommt ganz harmlos daher, die Abmahnung, die Rechtsanwalt Andreas Hennig, Hauptstr. 51, 92237 Sulzbach-Rosenberg für Herrn Christian Weiß, Inhaber des Sport- und Freizeitmodefachgeschäftes Weiß Bayreuther Str. 4, 92237 Sulzbach-Rosenberg ausspricht.

Empfänger sind vermeintlich privat handelnde Verkäufer bei eBay. In der Abmahnung wird ihnen vorgerechnet, wie viele Bewertungen sie in der Vergangenheit erhalten haben und dass sie damit "unzweifelhaft" Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB wären.

Wie üblich macht Rechtsanwalt Hennig Unterlassungsansprüche für seinen Mandanten, Herrn Weiß geltend. Der Abgemahnte soll die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben und innerhalb einer kurzen Frist zurücksenden. Ungewöhnlich ist, dass vordergründlich kein Geld verlangt wird.

Allerdings muss dringend davor gewarnt werden, die Unterlassungserklärung in der vorliegenden Variante zu unterschreiben. Wörtlich heißt es dort: "Hiermit verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner [..] und erkennt ferner die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche des Unterlassungsgläubigers an. Insgesamt wird durch die Abmahnung der Eindruck erweckt, wettbewerbsrechtliche Ansprüche beschränken sich auf den Unterlassungsanspruch.

Allerdings gibt es noch weitere wettbewerbsrechtliche Ansprüche, die der Abgemahnte hier mit anerkennen soll, nämlich den Anspruch auf Schadensersatz aus § 9 UWG und den Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten aus § 12 UWG. Der Versuch von Rechtsanwalt Hennig, diese Ansprüche ausdrücklich mit einzubeziehen, schlägt allerdings fehl. Wörtlich heißt es in der Abmahnung: "Durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung erkenn Sie die Ansprüche des Herrn Weiß gemäß §§ 8, 9 und 12 BGB an." Da § 8 BGB den Wohnsitz nicht voll Geschäftsfähiger, § 9 BGB den des Soldanten und § 12 BGB das Recht am eigenen Namen regelt, sind sicher §§ 8, 9 und 12 UWG, also der Schadensersatz- und der Kostenerstattungsanspruch gemeint.

Gleichwohl gilt bei Abmahnungen von Rechtsanwalt Andreas Hennig, Hauptstr. 51, 92237 Sulzbach-Rosenberg mehr denn je, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschrieben werden sollte. Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden. Wir beraten bundesweit kleine und mittelständische Unternehmen zu allen Fragen des Wettbewerbsrechts.

 

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