Abmahnung Waldorf Frommer vom 11.09.2012 i.A.d. Tele München Fernseh GmbH+Co - Safe - Todsicher = 956 EUR

Abmahnung Filesharing
14.09.2012755 Mal gelesen
Abmahnung Waldorf Frommer vom 11.09.2012 im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co für Urheberrechtsverletzung vom 03.09.2012 ! - Landgericht Stuttgart bejaht bereits mit Beschluss vom 04.09.2012 (17 O 551 / 12) im Auskunftsverfahren Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß!

Abmahnung Waldorf Frommer September 2012: Tele München Fernseh GmbH Co - Safe - Todsicher  = 956,00 EUR !

Abmahnung folgt sofort!: Waldorf Frommer Abmahnung vom 11.09.2012 für Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss vom 03.09.2012!

Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München verschicken auch im September  2012 wieder zahlreiche Abmahnungen wegen illegalen Tauschbörsenangeboten. Diesmal erfolgen die Abmahnungen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co. Produktionsgesellschaft und datieren beispielsweise vom 11.09.2012

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss der urheberrechtlich geschützte Film Safe - Todsicher am 03.09.2012, also ca. eine Woche vor der Abmahnung !!,  in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten zu haben.  Tele München Fernseh GmbH Co. Produktionsgesellschaft habe die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Werk eingeräumt erhalten.

Folgende Daten werden genannt:

Dateiname: Safe - Todsicher (Film)

Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH Co. Produktionsgesellschaft

Datum / Uhrzeit: z.b. 03.09.2012, 12:41:15 bis 03.09.2012, 12:44:41r

IP-Adresse: z.B. 123.456.7.89

Ferner wird in einem gesondert beigefügten Ermittlungsdatensatz der Provider, Benutzerkennung und der Anschlussinhaber genannt. Ferner wird neben dem Beginn zeitlichen Beginn des Angebots das Ende des Angebots, IP-Adresse, File Hash und das Werk genannt.

Im Rahmen des zivilrechtlichen Auskunftsverfahren hat das Landgericht Stuttgart dem Provider gestattet, Auskunft über die Identität des zugehörigen Anschlussinhabers zu erteilen. Der Provider habe daraufhin mitgeteilt, dass die ermittelte IP-Adresse dem Anschluss des Anschlussinhabers zum Zeitpunkt der festgestellten Urheberrechtsverletzung zugewiesen war.

Interessant ist hierbei, dass das Landgericht Stuttgart ausdrücklich betont, dass die Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß erfolgt ist, da eine umfangreiche Filmdatei in Form eines Films kurze Zeit nach der Veröffentlichung in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht worden sei. Das gewerbliche Ausmaß der Rechtsverletzung sei allerdings seit der BGH Entscheidung vom 19.04.2012 ( Az. I BZ 80/11) auch nicht mehr Voraussetzung für das Auskunftsverfahren.

Der Anschlussinhaber wird aufgefordert die der Abmahnung beigefügte auf den konkreten Titel bezogene Unterlassungserklärung abzugeben und eine pauschale Zahlung von 956,00 € zu leisten. Hierfür wird regelmäßig eine kurze Frist  gesetzt.

Anmerkung aus rechtlicher Sicht:

  • Auffallend ist, dass die Abmahnung vom 11.09.2012 eine Urheberrechtsverletzung vom 03.09.2012 zum Gegenstand hat, die lediglich 1 Woche vor der Abmahnung erfolgt sein soll. Diese zeitliche Nähe ist dadurch zu erklären, dass das Landgericht Stuttgart das Auskunftsverfahren in einer sehr zügigen Weise bearbeitet, so dass die Abmahnung dann zügig und zeitnah verschickt werden kann. Der Beschluss des LG Stuttgart erging bereits am 04.09.2012, also einen Tag nach der festgestellten Urheberrechtsverletzung!
     
  • Gelegentlich erhält der Betroffene Anschlussinhaber unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung eine telefonische Nachfrage durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte. Der Sinn dieser Nachfrage erschließt sich nicht, da die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung noch nicht abgelaufen ist und es daher keinen Grund für eine telefonische Nachfrage durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte gibt. Möglicherweise hat die Nachfrage den Sinn, bereits telefonisch eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. Es kann daher nur davor gewarnt werden, telefonische Nachfragen zu beantworten. Waldorf Frommer sollte vielmehr mitgeteilt werden, dass sie fristgemäß eine schriftliche Antwort auf die Abmahnung erhalten wird.
  • Die Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber oder durch denselben Rechtinhaber muss gesehen werden, auch wenn bei den Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte es nach meiner Kenntnis noch nicht vorgekommen ist, dass derselbe Rechteinhaber (erneut einen weiteren Film zum Gegenstand einer Abmahnung gemacht hat, der ggf. zeitlich später über eine Tauschbörse heruntergeladen und verfügbar gemacht wurde.
    Die vorbereitete Unterlassungserklärung sollte  nicht ohne Prüfung unterschrieben werden, da hierdurch Folgeabmahnungen durch denselben Rechteinhaber rechtlich nicht verhindert werden können.
  • Ob die Forderung zurückgewiesen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
  • Ggf. kommt auch eine vergleichsweise Einigung in Frage, die eine Reduzierung der Forderung beinhaltet.
  • Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sind verstärkt dazu übergegangen, notfalls auch durch eine gerichtliche Auseinandersetzung die Ansprüche weiter zu verfolgen. Ein Ignorieren der Abmahnung kann daher erhebliche finanzielle Folgen haben.
 


Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht 

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Anmerkung: Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall und  Karlsruhe unterhält,  ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten.  Der Betroffene profitiert nicht nur von der umfangreichen außergerichtlichen  Erfahrung der KANZLEI WEINER, sondern auch von der Prozesserfahrung. Die KANZLEI WEINER kennt die Rechtsprechung des Amtsgerichts München in Filesharingfällen, das von Waldorf Frommer stets im Falle eines Prozesses angerufen wird, so dass eingeschätzt werden kann, wie sich die Rechtslage im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit den von Waldorf Frommer vertretenen Rechteinhaber darstellen würde.