Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.  wegen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
13.09.2012552 Mal gelesen
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt für seine Mitglieder aktuell wieder wegen Wettbewerbsverstößen auf der Handelsplattform eBay ab. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, keine Grundpreiseangaben im Sinne der Preisangabenverordnung für Waren in Fertigverpackungen anzugeben.

LOGODer Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. ist nach eigenen Angaben eine im Jahre 1885 gegründete Organisation und umfasst Mitglieder aus allen Bereichen des Handels, des Handwerks, der Industrie und der Dienstleistung.

Zu den Mitgliedern des Vereins gehören Wettbewerbsunternehmen sowie Verbände, deren Mitglieder wiederum Mitbewerber des Abgemahnten sind. Der Verein bezeichnet sich als Selbsthilfeorganisationen der Wirtschaft, um satzungsgemäß unlauteren Wettbewerb im allgemeinen Interesse gegebenenfalls unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zu unterbinden.

In dieser Eigenschaft ist der Verein in der Lage und durch § 8 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie § 3 Abs. 1 Nr. 2 Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) auch befugt, selber Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

Zur Vermeidung der Einleitung gerichtlicher Schritte wird daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber dem Verein gefordert.

Schließlich wird zur Erstattung der dem Verein durch die Abmahntätigkeit entstandenen Aufwendungen aufgefordert, die auf EUR 196,35 inkl. MwSt. beziffert werden.

Den Vorwurf eines solchen Wettbewerbsverstoßes durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. sollten Sie anwaltlich überprüfen lassen.

Wenn Sie auch eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. erhalten haben, ist Ihnen zudem dringend zu empfehlen, Ihre Angebotsseiten für den Onlinehandel auf weitere Rechtsfehler überprüfen zu lassen, damit Ihre Handelsaktivitäten möglichst rechtssicher ablaufen und nicht abgemahnt werden können.

Übersenden Sie mir Ihre Abmahnung gerne für eine erste kostenlose telefonische Einschätzung des Falles.

Vorerst empfehle ich

  • nicht die geforderte Erklärung abzugeben und auch keine Zahlung zu leisten
  • Ohne vorherige Rücksprache mit einem auf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt, keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen,  um in Verhandlungen einzutreten.
  • Innerhalb der gesetzten Fristen auf jeden Fall zu reagieren, anderenfalls ist mit einem gerichtlichen Verfahren zu rechnen, welches weitere Kosten auslöst.

Weitere Informationen zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen erhalten Sie auch unter http://www.harzheim.eu/abmahnung-erhalten/abmahnungsgruende-wettbewerbsrecht/