Mit der usprünglich aus Juli 2009 seitens der Rechtsanwälte Nümann & Lang für Herrn Matthew Tasa ausgesprochenen Abmahnung wurde ein Pauschalbetrag in Höhe von 450,00 EUR zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche angeboten.
Wir haben unseren Mandanten daraufhin angeraten, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Dies geschah im August 2009.
Nun über 3 Jahre später melden sich die Rechtsanwälte Nümann & Lang, nehmen die abgegebene modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung an und bieten zur vergleichsweisen Reglung die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 250,00 EUR an, wobei diese in 50,00 EUR Raten gezahlt werden können.
Das nun vorgebrachte Vergleichsangebot erklärt sich wohl damit, dass Ende des Jahres die Forderung verjährt. Offensichtlich soll die Angelegenheit vor Verjährung außergerichtlich erledigt werden.
Sind auch Sie von den Rechtsanwälten Nümann & Lang wegen vermeintlicherUrheberrechtsverletzungen in Filesharing Netzwerken abgemahnt worden.
Wir beraten Sie als Rechtsanwälte mit Geschäftssitz Münster bundesweit !
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Leiers
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