Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 400,00 als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.
Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder gar ignorieren.
Soforthilfe
Es empfiehlt sich in den meisten Fällen nicht, die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.
Daher ist grundsätzlich zu empfehlen:
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung.
- Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
- Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333
Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.
Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:
- E-Mail an - info@harzheim.eu
- Telefax an - 040 / 730 55 334
Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. Feiertagen.
RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.harzheim.eu/abmahnung-erhalten/gegnerliste/bindhardt-fiedler-zerbe/