Abmahnung Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH wegen “Resident Evil: After Life - 3D”

Abmahnung Filesharing
27.08.2012323 Mal gelesen
Haben Sie eine Abmahnung der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer wegen des neuesten Kinoblogbusters “Resident Evil: After Life 3D” erhalten? Dann sind Sie nicht der Einzige.

Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer mahnt generell den vermeintlich illegalen Download von Musik- und Filmwerken für die verschiedensten Rechteinhaber wie bspw. hier Constantin Film Verleih GmbH, Warner Bros. oder Universal Music und Sony Music Entertainment GmbH ab. In solchen Abmahnungen verlangt Waldorf Frommerin der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung und die Zahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz für die diversen Rechteinhaber in Höhe von € 956,00.

Nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer auf!

Unterschreiben und bezahlen Sie nichts. Laden Sie nicht eine pseudo modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter.

Sondern:

  • Notieren Sie die in der Regel sehr kurze Frist sorgfältig.
  • Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.
  • Handeln Sie auf jeden Fall und bleiben Sie nicht untätig, ansonsten droht ein sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.

Wir stehen Ihnen hierfür selbstverständlich gerne zur Verfügung. Schicken Sie uns eine E-Mail:info@schaeferundschaefer.de oder rufen Sie uns auch gerne an.(Tel.: 089/535135)

Georg Schäfer Rechtsanwalt