In einem fünfseitigen Schreiben des eBay Händlers von Konsole-24 Herrn David Librowski werden andere Unternehmer, die indizierte Computer- und Konsolenspiele über die Internetplattform anbieten, wegen eines Verstoßes gegen § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG (Jugendschutzgesetz) und §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 10 und 11 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) abgemahnt. Es wird aufgefordert die Kosten David Librowski's Rechtsanwalt zu erstatten und eine umfangreiche Unterlassungserklärung zu unterschreiben, in der man sich verpflichtet eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 EUR für jeden Fall eines erneuten Verstoßes zu bezahlen, falls indizierte Computer- und Konsolenspiele auf einer Internetplattform wie eBay, amazon etc. angeboten werden. Diese beigefügte als Vorschlag unterbreitete Unterlassungserklärung ist jedoch viel zu weit gefasst. Der Erklärende würde sich für 30 Jahre und für alle seine Internetangebote verpflichten. Damit wäre die Gefahr, jemals eine Vertragsstrafe zahlen zu müssen, weitaus größer. Daher sollte allenfalls die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung überlegt werden, um zumindest den Unterlassungsanspruch vorsorglich zu erfüllen.
Gern stehe ich im Rahmen einer persönlichen Beratung und auch eines Gegen- bzw. Abwehrschreibens zu Ihrer Verfügung.
Daniel Baumgärtner
Rechtsanwalt
Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit)
E-Mail Kontakt baumgaertner@bf-law.de
Internet www.rechtsanwalt-baumgaertner.de