Kanzlei HWK, Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert mahnt Facebookpräsenzen für Binary Services ab.
Abgemahnte sollen einer Unterlassungserklärung abgeben und einen Abgeltungsbetrag von 265,70 EUR zahlen.
Wir empfehlen sich nicht von dem relativ geringen Zahlungsbetrag von 265 EUR blenden zu lassen. Wenn die Unterlassungserklärung in der vorgelegten Form abgegeben wird, drohen hohe Vertragsstrafen, wenn weiterhin Fehler bei der Darstellung des Impressums gemacht werden. Zudem gilt die Unterlassungserklärung auf unbeschränkte Zeit. Daher sollte zunächst der Umfang der Unterlassungserklärung geprüft werden. Diese kann regelmäßig zugunsten des Abgemahnten abgeändert werden.
Wir bieten Ihnen die Bearbeitung der Abmahnung und die Einrichtung eines Impressums auf Ihrer Facebook oder Twitterseite zu einem günstigen Pauschalpreis an.
Werdermann | von Rüden
Oberwallstraße 9
10117 Berlin
Telefon: 030 - 96535855
Telefax: 030 - 2005907711
E-Mail:nw@wvr-law.de
Internet: www.wvr-law.de