Abmahnung durch HWK Rechtsanwälte von Facebook- und Twitterpräsenzen für Binary Services

Abmahnung Filesharing
14.08.20121094 Mal gelesen
Die Kanzlei HWK Rechtsanwälte mahnt angebliche wettbewerbsrechtliche Verstöße auf Unternehmensseiten des sozialen Netzwerks Facebook / Twitter im Auftrag der Firma Binary Services GmbH ab.

Kanzlei HWK, Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert mahnt Facebookpräsenzen für Binary Services ab.

Abgemahnte sollen einer Unterlassungserklärung abgeben und einen Abgeltungsbetrag von 265,70 EUR zahlen.

Wir empfehlen sich nicht von dem relativ geringen Zahlungsbetrag von 265 EUR blenden zu lassen. Wenn die Unterlassungserklärung in der vorgelegten Form abgegeben wird, drohen hohe Vertragsstrafen, wenn weiterhin Fehler bei der Darstellung des Impressums gemacht werden. Zudem gilt die Unterlassungserklärung auf unbeschränkte Zeit. Daher sollte zunächst der Umfang der Unterlassungserklärung geprüft werden. Diese kann regelmäßig zugunsten des Abgemahnten abgeändert werden.

  

Wir bieten Ihnen die Bearbeitung der Abmahnung und die Einrichtung eines Impressums auf Ihrer Facebook oder Twitterseite zu einem günstigen Pauschalpreis an.

 

Werdermann | von Rüden

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