Abmahnung Waldorf Frommer - Wrecked - Ohne jede Erinnerung

Abmahnung Waldorf Frommer - Wrecked - Ohne jede Erinnerung
20.07.2012383 Mal gelesen
Waldorf Frommer – Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sprechen - wie hinlänglich bekannt ist - zahlreiche Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen aus. Gegenstand einer Abmahnung vom 12.7.2012 ist der Film "Wrecked - Ohne jede Erinnerung". 

Wie üblich werden innerhalb der Abmahnung sowohl Unterlassungs- als auch Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages von insgesamt 956,00 Euro gefordert, mit dem Schadensersatzansprüche und Rechtsanwaltsgebühren abgeolten werden sollen.

 

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Der Vorwurf der Abmahnung lautet stets, dass ein Werk (beispielsweise ein Film) über eine sogenannte Tauschbörse gegenüber einer Vielzahl von Tauschbörsenmitgliedern veröffentlicht und somit zum Download angeboten wird. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Film auf dem PC des Betroffenen befindet und dieser in einer Tauschbörse eingefügt wird, damit der Film von den übrigen Tauschbörsennutzern heruntergeladen werden kann.

Viele Betroffene von Abmahnungen wissen dabei nicht, dass wenn sie selbst einen Download eines Films vornehmen, dieser gleichzeitig während des Downloads im Hintergrund wieder heraufgeladen und somit den anderen Tauschbörsennutzern zur Verfügung gestellt wird. Im Ergebnis ist also eine Urheberrechtsverletzung dadurch gegeben, dass über den Internetanschluss ein illegales Tauschbörsenangebot gestaltet wird.

 

Sollte eine Haftung für die Urheberrechtsverletzung tatsächlich in Betracht kommen, ist es dringend erforderlich, eine Unterlassungserklärung innerhalb der sehr kurz bemessenen Fristen abzugeben. Dabei sollte keinefalls die vorformulierte und der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung verwendet werden. Sie würden durch die Abgabe dieser Unterlassungserklärung ggf. die Schuld anerkennen. 

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist auch dann erforderlich, wenn die Urheberrechtsverletzung selbst nicht begangen wurde, aber die notwendigen Sicherungsvorkehrungen nicht getroffen wurden, um das W-LAN-Netzwerk vor dem Zugriff unebrechtigter Dritter zu schützen. 

Die geltend gemachten Zahlungsansprüche können in jedem Fall gemindert werden, auch wenn die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen wurde. 

Eine Abmahnung von Waldorf Frommer sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren. In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. 

 

Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich zu fairen Konditionen vertreten und halten hierfür ein besonderes Pauschalangebot bereit. 

Sollten also auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen eines illegalen Tauschbörsenangebots über Ihren Internetanschluss erhalten haben, kontaktieren Sie uns. 

 

Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Waldorf Frommer.