Abmahnung verhindern – wie Sie Fotos aus Bildagenturen wie Fotolia, Getty Images, Pixelio und Co. rechtskonform nutzen

Abmahnung Filesharing
16.07.20121100 Mal gelesen
Im Internet gibt es immer mehr Fotoagenturen, bei denen man Lizenzen für Tausende von Bildern erwerben kann. Das klingt einfach, schnell und rechtssicher. Ist es aber leider nicht immer.

Denn auch wenn man hier ggf. für die Nutzung des Bildes zahlt, bedeutet das nicht, dass man mit dem Bild gewissermaßen "tun und lassen kann was man möchte". Vielmehr müssen die Lizenzbedingungen im Einzelnen sehr genau studiert werden. Wir zeigen Ihnen, wo die Fallstricke, bei der rechtskonformen Nutzung von Stockfotos liegen!

Urhebervermerk

Der Urheber hat nach § 13 UrhG ein Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft. Aus diesem Grund sehen die Lizenzbedingungen der Fotoagenturen immer vor, dass bei Nutzung des Fotos ein Urhebervermerk beigefügt wird. Oftmals wird zusätzlich auch die Nennung der Agentur verlangt (z.B. bei Getty Images, Ziff. 3.3).

Daher sollte man sich sehr genau anschauen, wie der Urhebervermerk nach Maßgabe der Lizenzbedingungen aussehen soll (Beispiel: © Fotograph / Fotoagentur).

Auch der Ort, an dem dieser Vermerk eingefügt werden muss, ist meist in den Lizenzbedingungen angegeben. Teilweise verlangen die Agenturen einen Hinweis direkt unter dem Bild oder in unmittelbarem Zusammenhang, teils ist eine Urhebernennung am Seitenende oder sogar im Impressum ausreichend.

Verwendung in anstößigem oder beleidigendem Zusammenhang

Alle seriösen Fotoagenturen untersagen eine Nutzung der Fotos in anstößigem oder beleidigendem Zusammenhang. Hierzu gehört vor allem:

  • pornographischer oder erotischer Kontext
  • Tabakwerbung
  • Herrenclubs, Escort-Service, erotische Partnervermittlung
  • Politischer Zusammenhang

Diese Vorgaben sollten auf jeden Fall beachtet werden. Ansonsten droht nicht nur Abmahnung der Bildagentur, ggf. kann auch das Model eine Persönlichkeitsrechtsverletzung geltend machen.

Keine Unterlizenzierung = keine Nutzung auf Facebook und Co.

Die Lizenzbedingungen sehen in aller Regel vor, dass das Nutzungsrecht, welches man durch Zahlung der Lizenzgebühr erwirbt, nicht unterlizenziert werden darf.

Z.B. bei Fotolia: "Unbeschadet jeglicher anders lautender, in diesem Vertrag enthaltener Bestimmungen akzeptiert und garantiert das Nicht Exklusiv Herunterladende Mitglied (ohne jede Einschränkung zu vorgenannten Bestimmungen), dass es nicht zu Folgendem berechtigt ist: (a) Unterlizenzierung." (Ziff. 3).

Wer jedoch ein Foto bei Facebook oder einem anderen sozialen Netzwerk hochlädt, räumt diesem automatisch bestimmte Rechte ein. Eine solche Unterlizenzierung verstößt gegen die Lizenzbedingungen. Teilweise schließen die Lizenzbedingungen die Nutzung von Bildern in sozialen Netzwerken auch explizit aus.

Bilder aus Fotoagenturen dürfen daher in aller Regel nicht in sozialen Netzwerken verbreitet werden.

Bearbeitungen

Bilder aus Internet-Fotoagenturen dürfen in der Regel bearbeitet werden. Z.B. bei Fotolia: "Fotolia gewährt dem Nicht Exklusiv Herunterladenden Mitglied gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages hiermit eine nicht exklusive, zeitlich und von der Auflage her unbegrenzte, weltweite und nicht übertragbare Unterlizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung und Ausstellung des Werkes." (Ziff. 2).

Manchmal sind jedoch nur manche Bearbeitungen, wie z.B. das Ändern der Größe eines Bildes oder die Beschneidung der Ränder, zulässig.

Z.B. bei Pixelio: "Übertragen werden folgende Nutzungsarten: (.) das eingeschränkte Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, das Bildmaterial unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden wie folgt zu bearbeiten: Änderung der Bildgröße (Vergrößerung, Verkleinerung, Beschneidung), Umwandlung der Farbinformationen, Änderung der Far-, Kontrast- und Helligkeitswerte. Das Recht zu anderweitigen Änderungen am Bildmaterial verbleibt beim Urheber." (Ziff. II).

Was droht bei Verstoß gegen die Lizenzbedingungen?

Verstöße gegen die Lizenzbedingungen können teure Abmahnungen sowie Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche zur Folge haben. Minimieren Sie dieses Risiko, indem Sie sich die Lizenzbedingungen sehr genau anschauen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob die geplante Verwendung mit den Lizenzbestimmungen konform ist, sollten Sie sichvor der Veröffentlichungvon einem Anwalt Rechtsrat einholen. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Sie haben bereits eine Abmahnung von einer Fotoagentur erhalten? Wir bieten Ihnen eine kompetente Beratung zur Verteidigung Ihre Rechte! Rufen Sie gerne unverbindlich unsere Hotline an: 0221 - 400 67 555.