Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration GmbH, German Top 100 Single Charts, Vergleichsangebot: 1.800,00 Euro

Abmahnung Filesharing
03.07.2012652 Mal gelesen
Rechtsanwalt Daniel Sebastian verschickt Abmahnungen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH. Es geht dabei um die angebliche unerlaubte Verwendung gleich mehrerer Werke, dazu können u.a. gehören:

Martin Solveig - The Night Out, Chris Brown & Benny Benassy - Beautiful People, DJ Antoine feat. the Beat Shakers - Ma Cherie, Michel Teló - Ai Se Eu Te Pegu,  Yiruma - River Flows In You, sowie weitere Werke. Im Rahmen eines Vergleichsangebots werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1.800,00 Euro verlangt.

Da es um Werke geht, die Teil der German Top 100 Single Charts sind, können ggf. Abmahnungen anderer Anwaltskanzleien folgen.

Was ist bei einer "Filesharing-Abmahnung" grundsätzlich zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist es, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen - statt ungeprüft das zu unterschreiben, was in einer Abmahnung vorformuliert enthalten ist. Denn das kann unnötige negative Wirkungen haben. Ebenso wird davon abgeraten,die Abmahnung zu ignorieren, da dann ein teures gerichtliches Verfahren drohen kann.

Zunächst gilt es zu klären, welchen Hintergrund die Abmahnung hat, bzw. wie es dazu gekommen ist.

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Eine "0815-Lösung" gibt es eben gerade nicht: Wie in Ihrem Fall vorzugehen ist, hängt von den Einzelfallumständen ab. Nehmen Sie daher spezialisiertes Anwaltswissen in Anspruch.

Auch wenn die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgt ist, sollte eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die Formulierung einer Unterlassungserklärung sollte von entsprechend spezialisierten Anwälten im Einzelfall durchgeführt werden, da Sie eine Unterlassungserklärung jahrelang bindet und von hoher Bedeutung ist.

Eine weitere im Einzelfall anwaltlich zu prüfende Frage ist die Berechtigung der Zahlungsforderungen in Abmahnungen - sind diese überhaupt berechtigt, oder sind die Forderungen überhöht?

Wie einem Risiko möglicher Folgeabmahnungen begegnet werden kann, kann zudem erörtert werden.

Aktuelle Rechtsprechung und anwaltliche Arbeit

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da die Filesharing-Rechtsprechung permanente Entwicklungen durchläuft, ist aktuelles Wissen gefragt.

Folgende Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Abgemahnte gewinnen Prozess! Wegweisendes Urteil für Abgemahnte (Filesharing/Tauschbörsen) - Klageabweisung trotz ermittelter IP-Adresse

Urheberrechtsverletzungen im Internet: Ehepartner als Internetanschlussinhaber haftet nicht generell für Urheberrechtsverletzungen des Ehegatten

Zu illegalem Filesharing im Internet, Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Weitere Informationen und aktuelle Filesharing-Rechtsprechung finden Sie hier.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Ihre Anfrage können Sie auch über das Online-Formular bei der Anwaltskanzlei Wienen stellen.

Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen. Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel.: 030 390 398
www.kanzlei-wienen.de