Abmahnung Waldorf Frommer - letztes Schreiben vor Klageerhebung

Abmahnung Waldorf Frommer - letztes Schreiben vor Klageerhebung
26.06.20121838 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München versendet aktuell für Sony Music Entertainment Germany GmbH Schreiben mit dem Betreff: Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung.

Dieses Schreiben erhalten die Abgemahnten, die bisher auf die ursprüngliche Abmahnung und die Folgeschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer nicht reagiert haben. Viele Abgemahnte sind verwundert, dass sie eine solche Drohung oder sogar eine Klage erhalten, obwohl in vielen Foren immer davon die Rede ist, dass Waldorf Frommer nicht Klagen würde.

Ein Hauptargument ist, dass Waldorf Frommer so viele Zahlungsverweigerer nicht verklagen kann.

Im Dezember 2011 hatte das AG München per Pressemitteilung mitgeteilt, dass Waldof Frommer ca. 1.400 Klagen eingereicht hat.

Die Schreiben von Waldorf Frommer werden in diversen Foren immer als bloße Bettelbriefe bezeichnet, die keine Folgen haben.

Die aktuellen Klagen zeigen, dass dem nicht unbedingt der Fall ist.

Wenn Sie ein solch letztes Schreiben vor Klageerhebung oder eine Abmahnung der  Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben und sich mit der Materie nicht auskennen, ist es durchaus ratsam, sich anwaltliche Hilfe, bestenfalls von einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, zu holen.

Hilfe, Fakten und Zahlen zu einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten Sie hier