Abmahnung U+C Rechtsanwälte wg. Filesharing von "Cassandra Steen - Tanz" im Rahmen der German Top 100 Single Charts aus 2011

Abmahnung Filesharing
25.06.2012547 Mal gelesen
Aktuell spricht die Kanzlei U+C im Auftrag der Digiprotect Abmahnungen wg. Filesharing des Songs "Cassandra Steen" im Rahmen von Ausgaben der German Top 100 Single Charts aus dem Jahr 2011 aus. Werden nun vermehrt "Altfälle" aufgegriffen?

Die aktuellen Abmahnungen durch U C wg. Filesharing des Songs "Cassandra Steen - Tanz" sind bereits insofern erstaunlich, als U C zwar bereits in der Vergangenheit für die Digiprotect Abmahnungen wg. Filesharing ausgesprochen hat. Allerdings betrafen diese vornehmlich Filmwerke. Nach unserem Kenntnisstand wurden Abmahnungen wg. Filesharing eines Songs bislang nicht durch U C ausgesprochen.

Inhaltlich bietet die Abmahnung nichts Neues: Es wird eine Unterlassungserklärung gefordert und dem Anschlussinhaber wird angeboten, alle Forderungen gegen Zahlung von 340,-- € abzugelten. In dem Schreiben führt U C umfangreich aus, dass bereits Rechtsanwaltserstattungskosten in Höhe von 631,80 € entstanden sein, die anderenfalls gerichtlich eingeklagt werden müssten.

Eine andere Frage ist, ob hier ein neuer "Trend" beginnt. Auch die Kanzlei Wesaveyourcopyrights mahnt derzeit Anschlussinhaber wg. Filesharing des Songs "Culcha Candela - Berlin City Girl" für die Styleheads ab. Auch diese Abmahnungen betreffen Ausgaben der German Top 100 Single Charts aus 2011. 

Diese Entwicklungen zeigen erneut, dass Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing der German Top 100 Single Charts stets die Gefahr beinhalten, Folgeabmahnungen zu erhalten! Der Anschlussinhaber kann sich offenbar auch nicht in SIcherheit wähnen, wenn der Verstoß bereits ein paar Monate her ist. 

Betroffene, die eine Abmahnung wegen Filesharing der German Top 100 Single Charts erhalten haben, sollten daher direkt nach dem Erhalt der ersten Abmahnung einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Es gilt nicht nur die Verteidigungsmöglichkeiten gegen die erhaltene Abmahnung, sondern auch vorbeugende Maßnahmen zu prüfen.

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in derbundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten". Alleine in den letzten 12 Monaten haben wir hunderte von Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing einer Ausgabe der German Top 100 Single Charts bearbeitet.

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch  mit einem Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch: Mo. - Frei.: 08 - 22 Uhr und Sa.: 09 - 21 Uhr. Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.

Besuchen Sie auch unseren Blog mit Informationen zu aktuellen Abmahnungen unter www.abmahnung-rechtsanwaelte.de.