Abmahnung Rasch Rechtsanwälte i.A.d. EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Musikalbum Schiffsverkehr, Herbert Grönemeyer

Abmahnung Filesharing
18.06.2012326 Mal gelesen
Rasch Rechtsanwälte verschicken i.A. der EMI Music Germany GmbH & Co. KG Abmahnungen. In einer Abmahnung, die der Anwaltskanzlei Wienen zur Bearbeitung vorliegt, geht es um angebliche Verletzung von Rechten durch unerlaubte Verwertung des Albums Schiffsverkehr von Herbert Grönemeyer.

In der Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1.200 Euro als Vergleichsbetrag gefordert. Es wird die angebliche Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch unerlaubte Verwertung des Albums Schiffsverkehr des Künstlers Herbert Grönemeyer, dessen Tonaufnahmen über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Download verfügbar gemacht werden sein sollen, geltend gemacht.

Was ist zu tun?

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten.

Sinnvoll und wichtig ist es, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen - statt ungeprüft das zu unterschreiben, was in einer Abmahnung vorformuliert enthalten ist. Denn das kann unnötige negative Wirkungen haben. Ebenso wird davon abgeraten,die Abmahnung zu ignorieren, da dann ein teures gerichtliches Verfahren drohen kann.

Zunächst gilt es zu klären, welchen Hintergrund die Abmahnung hat, bzw. wie es dazu gekommen ist. Auch wenn die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgt ist, kann im Regelfall eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die Formulierung einer Unterlassungserklärung sollte von entsprechend spezialisierten Anwälten im Einzelfall durchgeführt werden, da Sie eine Unterlassungserklärung jahrelang bindet und von hoher Bedeutung ist.

Zudem ist das Ziel anwaltlicher Vertretung, dass der geforderte Zahlungsbetrag nach entsprechender Verhandlung reduziert wird. Im Einzelfall ist dabei zum Beispiel zu prüfen, ob der in einer Abmahnung genannte Gegenstandswert überhöht ist.

Aktuelle Rechtsprechung und anwaltliche Arbeit

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da die Filesharing-Rechtsprechung permanente Entwicklungen durchläuft, ist aktuelles Wissen gefragt.

Folgende Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Wenn eine Filesharing-Abmahnung "unbrauchbar" ist und der Abgemahnte nicht zahlen muss, OLG Düsseldorf

"Abgemahnte gewinnen Prozess! Wegweisendes Urteil für Abgemahnte (Filesharing/Tauschbörsen) - Klageabweisung trotz ermittelter IP-Adresse"

Weitere Informationen und aktuelle Filesharing-Rechtsprechung finden Sie hier.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen. Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel.: 030 390 398
www.kanzlei-wienen.de