Abmahnung German Top 100 Single Charts 04.06.2012 – Vorsicht! Es drohen Abmahnungen von u.a. Kornmeier & Partner, FAREDS und Bindhardt Fiedler Zerbe

Abmahnung Filesharing
16.06.2012777 Mal gelesen
Auch in der vergangenen Woche sind wieder eine Vielzahl von Abmahnungen wg. Filesharing nur eines Songs ausgesprochen worden. Was viele Empfänger überlesen: Die Abmahnung steht im Zusammenhang mit den German Top 100. In diesem Fall sind in aller Regel weitere Abmahnungen zu erwarten…

Die German Top 100 Single Charts beinhalten Songs unterschiedlicher Rechtsinhaber. Daher erhält der Betroffene nicht nur eine Abmahnung wg. des Vorwurfs von Filesharing des ganzen Chartcontainers, sondern er erhält in aller Regel gleich eine ganze Reihe von Abmahnungen durch verschiedene Rechteinhaber / Kanzleien, die jeweils den Vorwurf beinhalten einen in der Ausgabe der German Top 100 Single Charts Song illegal Dritten zum Download angeboten zu haben und somit eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. In den für den Empfänger wesentlichen Punkten unterscheiden sich die Abmahnungen dabei nicht: Es wird stets - unter kurzer Fristsetzung - die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt und weiter angeboten, alle Forderungen gegen Zahlung eines Vergleichsbetrags von mehreren hundert Euro außergerichtlich zu erledigen. Da - wie erwähnt - gleich eine ganze Reihe von Abmahnungen drohen, sieht sich der Internetanschlussinhaber schnell Forderungen von mehreren tausend Euro gegenüber!

Welche Abmahnungen drohen für den Vorwurf von Filesharing der German Top 100 Single Charts vom 04.06.2012? Nachfolgend einige Beispiele:

Abmahnung Kornmeier & Partner / EMI Music Germany GmbH & Co. KG - Seit vielen Monaten sind Songs des ErfolgsDJ`s David Guetta erfolgreich in den Charts vertreten. In der Ausgabe vom 04.06. z.B.: "David Guetta feat. Nicki Minaj - Turn me on". Die Rechteinhaberin EMI Music hat die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt beauftragt, Filesharing von "Turn me on" mittels anwaltlicher Abmahnungen zu verfolgen. Das Vergleichsangebot von Kornmeier beträgt: 450,-- €

Abmahnung FAREDS / Fliegenschmidt, Pagonis und Hass - Ebenfalls platziert ist der Song "Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt", an denen die Herren Fliegenschmidt, Pagonis und Hass Rechte geltend machen. In der anwaltlichen Abmahnung von FAREDS wg. des Vorwurfs von Filesharing von "Diggin in the Dirt" wird eine außergerichtliche bei Zahlung von 450,-- € angeboten.

Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe / Culcha Candela - Auch der Vorwurf von Filesharing des Songs "Culcha Candela - Von allein" wird mittels anwaltlicher Abmahnungen verfolgt. Die Künstler von Culcha Candela, die Herren Graf pp. haben hiermit die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe beauftragt. Das Angebot zur außergerichtlichen Erledigung liegt bei 400,-- €.

Dies sind nur einige Beispiele von Abmahnungen, die im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing der German Top 100 Single Charts vom 04.06.2012 drohen. In dem Chartcontainer finden sich noch weitere Songs für die Abmahnungen drohen. Empfänger einer Abmahnung sollten sich daher unbedingt nach Erhalt der ersten Abmahnung an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Es gilt die möglichen Forderungen bereits im Vorfeld einzudämmen!

Betroffene, die eine Abmahnung wegen Filesharing der German Top 100 Single Charts erhalten haben, sollten daher direkt nach dem Erhalt der ersten Abmahnung einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Es gilt nicht nur die Verteidigungsmöglichkeiten gegen die erhaltene Abmahnung, sondern auch vorbeugende Maßnahmen zu prüfen.

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in derbundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten". Alleine in den letzten 12 Monaten haben wir hunderte von Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing einer Ausgabe der German Top 100 Single Charts bearbeitet.

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch  mit einem Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch: Mo. - Frei.: 08 - 22 Uhr und Sa.: 09 - 21 Uhr. Heute am 09.06.2012 müssen wir unsere telefonische Erreichbarkeit aufgrund wohl bekannter Umstände auf 20 Uhr einschränken.

Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.

Besuchen Sie auch unseren Blog mit Informationen zu aktuellen Abmahnungen unter www.abmahnung-rechtsanwaelte.de.