Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Timo Rausch

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Timo Rausch
14.06.2012774 Mal gelesen
Wir wissen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Herrn Timo Rausch, ausgesprochen durch den Bevollmächtigten Herrn Rechtsanwalt Christoph Schulz, im Marktsegment Parfüm auf der Verkaufsplattform eBay. Das Wesentliche in Kürze:

Gerügt wird:

fehlender Hinweis auf 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung,

Hinweis auf Widerrufsmöglichkeit per Fax, ohne dabei eine Faxnummer in der Widerrufsbelehrung anzugeben.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird seitens Herrn Rechtsanwalt Christoph Schulz noch zur Erstattung der Herrn Timo Rausch entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 459,40 EUR aufgefordert.

Zugrundegelegt wird ein Gegenstandswert in Höhe von 5.100,00 EUR.

Sollten auch Sie eine Abmahnung von Herrn Rechtsanwalt Christoph Schulz im Namen des Herrn Timo Rausch erhalten haben, sollte die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden.

Verwirkung von Vertragsstrafen !

Vielmehr sollte im Interesse der Vermeidung künftiger Vertragsstrafen zunächst vor Abgabe einer wie auch immer aussehenden strafbewehrten Unterlassungserklärung sichergestellt sein, dass die Angebote nunmehr nicht weiter zu beanstanden sind. Ansonsten drohen nämlich möglicherweise Vertragsstrafenforderungen.

Lassen Sie sich beraten !

Bei Fragen rund um Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, etc. steht Ihnen Rechtsanwalt Leiers gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

In Eilfällen sowie an Wochenden und Feiertags erreichen SIe uns zu den üblichen Telefontarifen unsere Abmahnungshotline unter 0178 / 635 44 35 für ein unverbindliches Erstgespräch.

Als Rechtsanwälte mit Kanzleisitz in Münster/Westfalen vertreten wir Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten !

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