Abmahnung German Top 100 Single Charts vom 30.04.2012 – Es drohen Abmahnungen u.a. von RA Sebastian, Bindhardt Fiedler Zerbe oder Kornmeier & Partner

Abmahnung Filesharing
02.06.2012762 Mal gelesen
Viele Empfänger, die eine Abmahnung wg. Filesharing eines Songs erhalten, überlesen ein sehr wichtiges Detail: Die Abmahnung steht im Zusammenhang mit Filesharing einer Ausgabe der German Top 100 Single Charts. In diesem Fall drohen weitere Abmahnungen: Hier am Beispiel der Ausgabe vom 30.04.2012..

Empfänger einer Abmahnung wg. des Vorwurfs von Filesharing eines Songs (z.B. durch die Kanzleien Kornmeier & Partner, FAREDS, Bindhardt Fiedler Zerbe, Rechtsanwalt Daniel Sebastian) sollten diese genau prüfen und feststellen, ob der vorgebliche Upload / Download im Rahmen eines Chartcontainer wie den German Top 100 Single Charts oder eines Samplers wie z.B. den Bravo Hits stattgefunden haben soll. Falls ja, droht der Erhalt weiterer Abmahnungen durch andere Kanzleien / Rechteinhaber.

Grund hierfür ist, dass Sampler / Chartcontainer in aller Regel Songs unterschiedlicher Rechteinhaber beinhalten. Die jeweiligen Rechteinhaber gehen unabhängig voneinander vor und lassen Urheberrechtsverletzungen durch unterschiedliche Kanzleien verfolgen. Da jede anwaltliche Abmahnung wg. Filesharing - neben der Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - ein Vergleichsangebot / Forderung von mehreren hundert Euro beinhaltet, können sich die Forderungen insgesamt auf mehrere tausend Euro summieren!

Welche Abmahnungen drohen z.B. im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing der German Top 100 Single Charts vom  30.04.2012?:

Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian / DigiRights Administration GmbH: An Platz 23 platziert ist der Song "DJ Antoine feat. The Beatshakers - Ma Cherie". Die DigiRights Adminstration GmbH hat die Kanzlei Rechtsanwalt Daniel Sebastian beauftragt Filesharing von "Ma Cherie" mittels anwaltlicher Abmahnung zu verfolgen. Das Vergleichsangebot / die Forderung von RA Sebastian / Digirights beträgt 680,-- €

Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe / Culcha Candela: Seit vielen Wochen ist auch der Song "Culcha Candela - Wildes Ding" erfolgreich in den deutschen Singlecharts vertreten. Die Künstler von Culcha Candela, die Herren: Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek lassen Urheberrechtsverletzungen an "Wildes Ding" durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe verfolgen. Das Vergleichsangebot von Bindhardt Fiedler Zerbe beträgt 400,-- €.

Abmahnung Kornmeier & Partner / EMI Music: Auf Platz 25 findet sich der Song "David Guetta feat. Nicki Minaj - Turn me on", an dem die EMI Music Rechte inne hat. Die Kanzlei Kornmeier & Partner spricht im Auftrag von EMI anwaltliche Abmahnung wg. Filesharing von "Turn me on" aus. Das Vergleichsangebot von Kornmeier liegt bei 450,-- €.

Dies sind nur einige Beispiele von Abmahnungen, die im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing der German Top 100 Single Charts vom 30.04.2012 drohen. In dem Chartcontainer finden sich noch weitere Songs für die Abmahnungen drohen. Empfänger einer Abmahnung sollten sich daher unbedingt nach Erhalt der ersten Abmahnung an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Es gilt die möglichen Forderungen bereits im Vorfeld einzudämmen!

Betroffene, die eine Abmahnung wegen Filesharing der German Top 100 Single Charts erhalten haben, sollten daher direkt nach dem Erhalt der ersten Abmahnung einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Es gilt nicht nur die Verteidigungsmöglichkeiten gegen die erhaltene Abmahnung, sondern auch vorbeugende Maßnahmen zu prüfen.

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in de rbundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten".

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch  mit einem Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch: Mo. - Frei.: 08 - 22 Uhr und Sa.: 09 - 21 Uhr.

Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.

Besuchen Sie auch unseren Blog mit Informationen zu aktuellen Abmahnungen unter www.abmahnung-rechtsanwaelte.de.