Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg für das Filmwerk „Ring of Death“ i. A. v. MIG Film GmbH

Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg für das Filmwerk „Ring of Death“ i. A. v. MIG Film GmbH
01.06.2012319 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg & Schenk versendet im Auftrag von MIG Film GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Werk „Ring of Death“ durch öffentliche Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes i. H. v. 1.298 EUR.

Die Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg & Schenk versendet im Auftrag von MIG Film GmbH  Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Werk "Ring of Death" durch öffentliche Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes i. H. v. 1.298 EUR. Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten haben, so finden Sie auf unserem Hilfe-Portal für Abmahnungen www.abmahnung-hilfe.info
weitere Informationen zum Thema Abmahnungen.
Das sollten Sie aber immer beachten:
1. Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!
2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!
3. Beachten Sie die Frist!
Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie.
Aus aktuellem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass die Gefahr einer einstweiligen Verfügung wegen Nichtbeachtung der Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung absolut real ist - Wir es haben bereits erlebt, dass die Abmahnung ignoriert wurde und wir erst kontaktiert wurden, als die Verfügung vom Gericht zugestellt wurde. Bitte lassen Sie es nicht soweit kommen!
Bewahren Sie Ruhe - Wir helfen Ihnen!
Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil!
Wir haben bereits eine sehr große Anzahl von Abmahnungen auf dem Gebiet des Urheberrechts und Wettbewerbsrecht bearbeitet und kennen daher genau die Gefahren, die von diesen Briefen ausgehen. Unserer Erfahrung nach lässt sich eine Abmahnung auch ohne Zahlung an die Gegenseite bearbeiten. Massenabmahnungen können sogar rechtsmissbräuchlich sein. Unser Ziel ist es daher, eine Zahlung an die Gegenseite zu vermeiden!
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unseren Rückruf-Service. Der Erstkontakt ist kostenlos. Ebenso können Sie uns kostenlos und unverbindlich die Abmahnung zur Prüfung hochladen.
Kontakt:
Tel: 030/ 206 269 -24 (Hotline)
E-Mail: mail@abmahnung-hilfe.info
Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg
Hohenzollerndamm 196
                   10717 Berlin