Abmahnung Rasch Rechtsanwälte

Abmahnung Filesharing
30.05.2012201 Mal gelesen
Die Abmahnkanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt derzeit den illegalen Download auf sogenannten Tauschbörsen für bekannte Stars wie den Toten Hosen, Alex Close, Avicii und Christina Aguilera ab.

Als Abgemahnter werden Sie mit einem äußerst bedrohlich wirkenden Abmahnwerk in Anspruch genommen, in dem die Rasch Rechtsanwälte in der Regel eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Rechtsanwaltskosten mit einem Streitwert von € 10.000,00 sowie Schadensersatz von bis zu € 2.000,00 abverlangen.

Das Abmahnwerk ist gespickt mit Rechtsprechung verschiedenster Amtsgerichte aus ganz Deutschland und sogar des Bundesgerichtshofs. Ferner liegen diesem Abmahnwerk in der Regel ein Beschluss des Landgerichts Köln oder Bielefeld bei, bei dem Ihr Provider gezwungen wird Ihre IP-Adresse zu nennen. Schließlich wird das ganze mit einer ausgesprochen kurze Frist versehen, sodass Sie als Abgemahnter in den meisten Fällen aus völlig verständlicher Angst heraus unterschreiben und bezahlen.

Wir raten Ihnen dringend, bleiben Sie nicht untätig, sonst wird der drohende Schaden noch viel größer. Es ist auch nicht gerade empfehlenswert, eine sogenannte pseudomodifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet zu verwenden. Die Folgen einer nicht professionell modifizierten Unterlassungserklärung müssten Sie schließlich 30 Jahre lang ertragen.

Wir helfen Ihnen gerne!

Wir können nicht nur den abgemahnten Betrag der Höhe nach deutlich reduzieren bzw. mit 95% Wahrscheinlichkeit gänzlich beseitigen, sondern auch und viel wichtiger für Sie die vorgelegte Unterlassungserklärung für Sie entschärfen.

All dies regeln wir für Sie zu einem fairen Pauschalpreis.

Eine erste Online-Beratung, ob es in Ihrem ganz konkreten Fall überhaupt Sinn macht, dass wir tätig werden, ist kostenlos.

Schicken Sie uns also eine E-Mail info@schaeferundschafer.de oder rufen Sie uns an: 089/53 51 35