Abmahnung WeSaveYourCopyrights GmbH i.A.d. Zooland Musik GmbH: Tonaufnahme "Miss Sunshine", Künstler „R.I.O.“ German Top 100 Single Charts 11.07.2011

Abmahnung Filesharing
14.05.2012649 Mal gelesen
Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen - WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Zooland Musik GmbH - Tonaufnahme "Miss Sunshine" Künstler „R.I.O.“ -(German Top 100 Single Charts 11.07.2011: 450 EUR pauschal! - Vorsicht Folgeabmahnungen!

Neue Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen. Abmahnungen vom 26.04.2012:

Der Rechteinhaber Zooland Musik GmbH läßt über die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erneut "Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen" an Internetanschlussinhaber verschicken, über deren Internetanschluss mittels einer Internettauschbörse die Tonaufnahme Miss Sunshine des Künstlers R.I.O. angeboten worden sein soll.

 Betroffen in den neuen Abmahnungen ist die Tonaufnahme "Miss Sunshine" des Künstlers "R.I.O." - enthalten auf German Top 100 Single Charts vom 11.07.2011.

 Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein pauschaler Betrag von 400,00 € geltend gemacht.

Wie immer bei diesen Abmahnungen wird ein einzelnes Musikstück, das Bestandteil eines Chartcontainers ist (hier German Top 100 Single Charts vom 11.07.2011) zum Gegenstand einer Abmahnung gemacht.

Wie bereits vom Verfasser mehrfach berichtet wurde, werden seit einigen Jahren und aktuell  Chartcontainer besonders ins Visier der Abmahnindustrie genommen. Siehe auch meine  Ausführungen zur Abmahnung durch Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der EMI Music GmbH & Co. KG bezüglich des Chartcontainer German Top 100 Single Charts enthaltenen Musikstücke, z.B.  David Guetta - Who´s That Chick? Feat. Rihanna -

Anmerkung aus rechtlicher Sicht:

Die Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber ist erfahrungsgemäß enorm, da hier nur ein einzelnes Lied aus dem Sampler abgemahnt wird und die Beweisdaten im Vorfeld schon von der maßgeblich mit der Beweiserhebung beauftragten Firma  bereits an diverse Rechteinhaber weitergegeben wurden, die dann wiederum Abmahnungen für andere auf demselben Sampler / Hitcontainer German Top 100 Single Charts befindlichen Lieder verschicken. Es sind daher unabdingbar Vorsorgemaßnahmen notwendig, um Folgeabmahnungen für die anderen Musikstücke auf dem Sampler zu unterbinden.

 Folgeabmahnungen drohen bei Chartcontainer und Musiksampler generell, insbesondere aber von den nachfolgenden Rechteinhabern und deren Rechtsanwälte:

DigiProtect GmbH - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Rechtsanwälte Schalast & Partner

DigiRights Administration GmbH -  Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, druch Rechtsanwälte Denecke v Haxthausen

 EMI Music Germany GmbH Co. - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner;

Track by Track Records UG - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Rechtsanwälte FAREDS GmbH;

 Königsleder - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, Schreiben Rechtsanwälte FAREDS GmbH;

GRAFTON  Hold LLP, Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Rechtsanwälte Paulus;

EMI Music Germany GmbH - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Rechtsanwälte Rasch

Tonpool Medien GmbH - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Rechtsanwälte Zimmermann & Decker;

Hitmix Music Agentur - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch BAEK LAW

Partyagentur, Inhaber Alexander Frömelt, Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch BAEK LAW.

 Die vorbereitete Unterlassungserklärung sollte nicht ohne Prüfung unterschrieben werden, da hierdurch Folgeabmahnungen nicht verhindert werden können. Ferner enthält die Unterlassungserklärung eine Verpflichtung zur Zahlung, was nicht akzeptabel ist.

Bei der Frage der  Störerhaftung des Anschlussinhabers sind verschiedene Konstellationen zu unterscheiden, die vom Einzelfall abhängen. Hierbei sind auch die vom BGH in dem Urteil vom 12.05.2010 aufgestellten Maßstäbe zu den Prüfungspflichten des Anschlussinhabers und die Anmerkungen des BGH zur Streitwertbemessung zu sehen.


Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht 

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