Gerügt wird seitens der Kohlpaintner GmbH, dass innerhalb eines eBay-Angebotes zu Glühbirnen/Glühlampen verschiedene Kennzeichnungspflichten nach der Energieeffizienzverordnung versäumt worden sein sollen.
- Angabe der mttleren Nennlebensdauer,
- Angabe des Lichtsstroms
Nach der Energieffizienzverordnung sind Glühlampen und Glühbirnen mit Angaben über den Verbrauch an Energie gekennzeichnet werden, § 3 EnVKV. Dabei ist eine Information vor Vertragsschluss vorgesehen, § 5 EnvKV.
Dies bedeudet für Angebote aus dem vorgenannten Sortiment, dass die entsprechenden Informationen bereits im Angebot vorgehalten werden müssen.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird seitens der Kohlpaintner GmbH noch zur Erstattung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 651,80 EUR aufgefordert. Dies entspricht einer 1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG aus einem seitens der Kohlpaintner GmbH angenommen Gegenstandswert von 10.000,00 EUR.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die EnVKV sind ein komplexes Feld.
Auf gar keinen Fall kann dazu geraten werden, vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, ohne sich ein Bild über deren sehr weit reichenden Konsequenzen zu machen.
Bei Fragen rund um Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, etc. steht Ihnen Rechtsanwalt Leiers gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
In Eilfällen sowie an Wochenden und Feiertags erreichen SIe uns zu den üblichen Telefontarifen unsere Abmahnungshotline unter 0178 / 635 44 35 für ein unverbindliches Erstgespräch.
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