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Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV) 
Bundesrecht
Titel: Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EnVKV
Gliederungs-Nr.: 754-14-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen
(Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV) (1)

Vom 30. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2616)

Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19. Februar 2021 (BGBl. I S. 310)

Auf Grund des § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1632) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Kennzeichnungspflicht3
Etiketten, Datenblätter4
Etiketten für Produkte nach Anlage 14a
Etiketten für Produkte nach Anlage 24b
Nicht ausgestellte Produkte5
Technische Dokumentation6
Anforderungen an die Werbung6a
Anforderungen an technische Werbeschriften6b
Missbräuchliche Verwendung von Bezeichnungen7
Ordnungswidrigkeiten8
 9
 10
  
Kennzeichnungspflicht für Wasch-TrockenautomatenAnlage 1
 Anlage 2
(1) Amtl. Anm.:

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates vom 22. September 1992 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (ABl. EG Nr. L 297 S. 16) sowie der in Anlage 1 aufgeführten Richtlinien.