Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Glasperlenspiel, Ich bin ich, i.A.v. Herrn Matthias Mania, German Top 100 Single Charts

Abmahnung Filesharing
07.05.2012412 Mal gelesen
Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt Abmahnungen i.A. von Herrn Matthias Mania. Es geht um die angebliche Urheberrechtsverletzung an "Glasperlenspiel - Ich bin ich". Der Titel befindet sich in einem German Top 100 Single Cart Container. Achtung, Mehrfachabmahnungen können folgen.

In der Abmahnung werden die Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 Euro, im Rahmen eines Vergleichsangebots gefordert.

Was ist zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen. Weitere Informationen finden Sie dazu hier.

Da der Titel Teil eines German Top 100 Single Chart Containers ist, können Mehrfachabmahnungen drohen. Je nach Einzelfall wird die angemessene Abwehrstrategie entwickelt. So kann es sinnvoll sein, eine anwaltlich erstellte erweiterte / vobeugende Unterlassungserklärungen abzugeben. Entscheidend sind dabei allerdings Details der Formulierung. Da die Unterlassungserklärung gravierende Folgewirkungen hat, sollte eine anwaltliche Formulierung der Unterlassungserklärung im konkreten Einzelfall erfolgen.

Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. In der oben genannten Abmahnung enthält die jeweilige vorformulierte Unterlassungserklärungs- und Verpflichtungserklärung eine Zahlungsverpflichtung - Unterlassung und Zahlung sind jedoch zwei Aspekte, eine Zahlungsverpflichtung zu einem Vergleichsbetrag muss nicht Teil einer Unterlassungserklärung sein. Es werden also hier zwei Erklärungen "vermischt". Dies ist einer von diversen Aspekten, die bei einer anwaltlichen Modifikation der Unterlassungserklärung zu beachten ist.  Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann. Weitere Informationen über Filesharing und Filesharing-Rechtsprechung finden Sie hier.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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