Erstabmahnung im Internet soll nach neuen Plänen künftig nur 100,00 Euro kosten

Abmahnung Filesharing
21.04.2012628 Mal gelesen
Für die Erstabmahnung für Urheberrechtsletzungen durch Privatpersonen soll künftig nur noch weniger als 100 Euro verlangt werden dürfen, wie das Justizministerium am 20.04.2012 in Berlin mitteilte.

Das berichtete heise.de am 20.04.2012.

Ein Sprecher des Verbraucherministeriums soll danach ergänzt haben, dass Abmahnungen kein eigenständiges Geschäftsmodell werden dürfen. Derzeit ist ein Gesetzentwurf des Justizministeriums in der Ressortabstimmung, der die bestehende Rechtsprechung präzisiert. 

Dazu ist zu sagen, dass auch in den letzten Monaten Abmahnwellen um sich greifen. Eine gesetzliche Regelung ist dringend erforderlich.

Derzeit sprechen Gerichte in Filesharing-Fällen meist weit mehr als 100,00 Euro an Abmahnkosten zu. Weitere Informationen über Filesharing-Recht finden Sie hier.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medienrecht & Wirtschaft
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