Abmahnung Waldorf Frommer April 2012: Constantin Film Verleih GmbH – Werner – Eiskalt! = 956,00 EUR !

Abmahnung Filesharing
19.04.2012705 Mal gelesen
Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH - Abmahnung - illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss betreffend Film Werner Eiskalt - Unterlassungserklärung und Zahlung von 956,00 EUR gefordert

Abmahnung Waldorf Frommer im April 2012: Constantin Film Verleih GmbH - Werner - Eiskalt!  = 956,00 EUR !

Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München verschicken auch im April  2012 wieder zahlreiche Abmahnungen wegen illegalem Tauschbörsenangeboten.

Neu ist seit  Anfang 2012, dass die Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte auf 5 Seiten gekürzt wurde. Bis vor kurzem enthielt die Abmahnung fast 20 Seiten, die mit vielen Textbausteinen versehen war. Viele Anschlussinhaber konnten so den Text gar nicht verstehen und haben die Abmahnung auch nicht von vorne bis hinten durchgelesen.

Daher macht es durchaus Sinn, den Text auf das Wesentliche zu reduzieren. Allerdings ist die Berechtigung der Abmahnung nicht vom Umfang des Textes abhängig.

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss der urheberrechtlich geschützte Film Werner - Eiskalt !  in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten zu haben.

Folgende Daten werden genannt:

Dateiname

Rechteinhaber: Universum Film GmbH

Datum / Uhrzeit: z.b. 24.07.2011, 14:36:35 Uhr bis 24.07.2011, 14:42:24 Uhr

IP-Adresse

Ferner wird in einem gesondert beigefügten Ermittlungsdatensatz der Provider, Benutzerkennung und der Anschlussinhaber genannt. Ferner wird neben dem Beginn zeitlichen Beginn des Angebots das Ende des Angebots, IP-Adresse, File Hash und das Werk genannt.

Der Anschlussinhaber wird aufgefordert die der Abmahnung beigefügte auf den konkreten Titel bezogene Unterlassungserklärung abzugeben und eine pauschale Zahlung von 956,00 € zu leisten. Hierfür wird regelmäßig eine kurze Frist  gesetzt.

Anmerkung aus rechtlicher Sicht:

  • Gelegentlich erhält der Betroffene Anschlussinhaber unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung eine telefonische Nachfrage durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte. Der Sinn dieser Nachfrage erschließt sich nicht, da die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung noch nicht abgelaufen ist und es daher keinen Grund für eine telefonische Nachfrage durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte gibt. Möglicherweise hat die Nachfrage den Sinn, bereits telefonisch eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. Es kann daher nur davor gewarnt werden, telefonische Nachfragen zu beantworten. Waldorf Frommer sollte vielmehr mitgeteilt werden, dass sie fristgemäß eine schriftliche Antwort auf die Abmahnung erhalten wird.
  • Die Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber oder durch denselben Rechtinhaber muss gesehen werden, auch wenn bei den Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte es nach meiner Kenntnis noch nicht vorgekommen ist, dass derselbe Rechteinhaber (Constantin Film GmbH) erneut einen weiteren Film zum Gegenstand einer Abmahnung gemacht hat, der ggf. zeitlich später über eine Tauschbörse heruntergeladen und verfügbar gemacht wurde.
    Die vorbereitete Unterlassungserklärung sollte  nicht ohne Prüfung unterschrieben werden, da hierdurch Folgeabmahnungen durch denselben Rechteinhaber rechtlich nicht verhindert werden können.
  • Ob die Forderung zurückgewiesen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Ggf. kommt auch eine vergleichsweise Einigung in Frage, die eine Reduzierung der Forderung beinhaltet.
  • Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sind verstärkt dazu übergegangen, notfalls auch durch eine gerichtliche Auseinandersetzung die Ansprüche weiter zu verfolgen. Ein Ignorieren der Abmahnung kann daher erhebliche finanzielle Folgen haben.


Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht 

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Anmerkung zum Verfasser:

Die KANZLEI WEINER, Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht), die Büros in Schwäbisch Hall und  Karlsruhe unterhält,  ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten.  

Der Betroffene profitiert nicht nur von der umfangreichen außergerichtlichen  Erfahrung der KANZLEI WEINER, sondern auch von der Prozesserfahrung. Die KANZLEI WEINER kennt die Rechtsprechung des Amtsgerichts München in Filesharingfällen, das von Waldorf Frommer stets im Falle eines Prozesses angerufen wird, so dass eingeschätzt werden kann, wie sich die Rechtslage im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit den von Waldorf Frommer vertretenen Rechteinhaber darstellen würde.