Durchbruch bei Filesharing-Rechtsstreitigkeiten: Wer haftet, wenn Familienmitglieder sich einen Internetanschluss teilen?

Durchbruch bei Filesharing-Rechtsstreitigkeiten: Wer haftet, wenn Familienmitglieder sich einen Internetanschluss teilen?
19.04.2012485 Mal gelesen
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Haftung bei Filesharing innerhalb eines Familienverbunds (1 BvR 2365/11) wird unseriösen Abmahnpraktiken einen Riegel vorschieben, ist sich Karsten Gulden, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, sicher.

Damit stellten die Grundgesetzhüter klar, dass das vielmals zitierte Urteil "Sommer unseres Lebens" - zur Frage der Absicherung eines WLAN-Anschlusses gegen die Benutzung durch Dritte - keine Anwendung findet, wenn es um die Frage der Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen durch im Haushalt lebende Familienangehörige geht. Der Urheberrechtsexperte geht davon aus, dass der Bundesgerichtshof bei der Revision einer Garantiehaftung der Anschlussinhaber eine Absage erteilen wird. Vor allem sei im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Familienschutzes eine generelle Vorabprüfungspflicht abzulehnen, so die Expertenmeinung von FA Karsten Gulden.

Siehe (1 BvR 2365/11