Vorsicht vor gefälschter Abmahnung der Wettbewerbszentrale!

Abmahnung Filesharing
19.04.2012266 Mal gelesen
Onlinehändler aufgepasst: Seit einigen Tagen sind etliche Abmahnschreiben im Umlauf, in denen vermeintlich die Wettbewerbszentrale zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zum Ersatz von Kosten in Höhe von 403,00 € auffordert. Vorgeworfen wird hierbei ein angeblicher Wettbewerbsverstoß.

Wie die richtige "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V." aus Frankfurt/Main auf ihrer eigenen Internetseite erklärt, stehen derartige Abmahnungen in keinerlei Zusammenhang mit ihr und verfolgen wohl betrügerische Absichten.

Ein anonymisiertes Exemplar kann hier eingesehen werden.

Wie die Wettbewerbszentrale des Weiteren mitteilt, erkennt man die falschen Abmahnung anhand folgender Kriterien:

  • Bei den gefälschten Abmahnungen ist eine reine Ziffernfolge angegeben. Bei authentischen Abmahnungen der Wettbewerbszentrale beginnt das Aktenzeichen jedoch immer mit einem Großbuchstaben und einer sich erst hieran anschließenden Ziffernfolge.
  • Die Aufwandspauschale der Wettbewerbszentrale beträgt bei den fingierten Abmahnschreiben 403,00 € und nicht wie sonst bei der Wettbewerbszentrale üblich lediglich 219,35 €.

Unter keinen Umständen sollte den aufgestellten Forderungen nachgekommen werden und weder die Unterlassungserklärung unterschrieben, noch die Abmahnkosten überwiesen werden.

Bei Zweifeln darüber, ob es sich um eine authentische Abmahnung der Wettbewerbszentrale handelt oder nicht, sollten Sie sich vor Ergreifen weiterer Schritte zunächst mit der Wettbewerbszentrale selbst in Verbindung setzen. Darüber hinaus weist die Wettbewerbszentrale darauf hin, die Staatsanwaltschaft eingesetzt zu haben. Sollten Ihnen Originalschreiben zugehen, können diese hinsichtlich der Sicherung von DNA-Spuren für die Ermittlung von Nutzem sein und ggf. ebenfalls der Wettbewerbszentrale überlassen werden.