Abmahnung der Kanzlei Kornmeier und Partner vom 02.04.2012 im Auftrag der GSDR GmbH an dem Musikwerk „The Disco Boys – Around the world“ auf German Top 100 Single Charts vom 20.02.2012 – Es drohen Folgeabmahnungen

Abmahnung Filesharing
12.04.2012483 Mal gelesen
Uns wurde eine weitere Abmahnung der GSDR GmbH vorgelegt, die durch die Kanzlei Kornmeier und Partner Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel „The Disco Boys –Around the World“ abmahnen lässt.

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben. 

 

Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärungen  ein Vergleichsbetrag durch die Frankfurter Kanzlei in Höhe von 450,00 € gefordert.

 

Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung sind die German Top 100 Single Charts vom 20.02.2012. Da sich in diesem Chartcontainer auch weitere Lieder anderer Rechteinhaber befinden, die Urheberrechtsverletzungen abmahnen, drohen Folgeabmahnungen. Sie müssen regelmäßig jedoch nicht die Befürchtung haben, dass sie weitere 99 Abmahnungen erhalten. Auch wenn dies häufig im Internet so zu lesen ist, besteht die Gefahr selbstverständlich nicht. Jedoch können bei falscher Reaktionsweise durchaus weitere Abmahnungen erfolgen, die jedoch nicht über den zweistelligen Bereich hinausgehen dürften.

 

So werden beispielsweise u.a. folgende weitere Titel durch verschiedene Kanzleien und Rechteinhaber abgemahnt:

 

1.)  Michel Telo - Ai Se Eu Te Pego - Kanzlei Denecke von Haxthausen und Partner im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

2.)  Glasperlenspiel - Echt durch die Kanzlei Fareds im Auftrag von Herrn Königseder

3.)  R.I.O. feat. U-Jean -Turn This Club around durch die Kanzlei We save Your Copyrights im Auftrag der Zooland Music GmbH

4.)  23 feat. Peter Maffay - Erwachsen Sein durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe im Auftrag des Herrn Anis Mohamed Ferchichi

 

Hierbei handelt es sich ausdrücklich nur um einen exemplarischen Auszug.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 
  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben
  

Lassen Sie sich durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten.

 

Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder  auch ganz abgewehrt werden.

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.

 

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

 

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Auch am Wochenende können Sie unsere Notfallnummer 0177/3267206 nutzen.

 

Wir vertreten bundesweit