Abmahnung German Top 100 Single Charts vom 19.03. – Es drohen u.a. Abmahnungen von Bindhardt Fiedler Zerbe, FAREDS und Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Abmahnung Filesharing
10.04.20121701 Mal gelesen
Auch über die Ostertage wurden wieder Abmahnungen im Zusammenhang mit Filesharing der German Top 100 verschickt. Das Problem: Es droht gleich der Erhalt einer ganzen Reihe von Abmahnungen. Die Forderungen können sich auf mehrere tausend Euro summieren! Hier am Beispiel der Charts vom 19.03.2012...

Falls Sie eine Abmahnung im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing einer Ausgabe der German Top 100 Single Charts erhalten, droht in aller Regel weiteres Ungemach: Der Erhalt weiterer Abmahnungen wg. Filesharing eines oder mehrerer anderer Songs aus der jeweiligen Ausgabe der Charts. Dies liegt darin begründet, dass die Rechteinhaber ihre Rechte unabhängig voneinander verfolgen. Schnell können sich die Forderungen auf mehrere tausend Euro summieren! Nachfolgend einige Beispiele für Abmahnungen die im Zusammenhang mit den German Top 100 Single Charts vom 19.03.2012 drohen:

  • Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe / Culcha Candela / Bushido - Nach wie vor in den Charts vertreten ist der Song "Culcha Candela - Wildes Ding". Die Künstler von Culcha Candela, die Herren Hanno Graf pp. haben die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen an eigenen Songs durch Filesharing in Internettauschbörsen mittels anwaltlicher Abmahnungen zu verfolgen. In dem Schreiben fordert die Kanzlei Bindhardt pp. von dem Empfänger die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und bietet weiter an, alle Forderung gegen Zahlung von 400,-- € abzugelten.

Auch für einen weiteren Song droht eine Abmahnung durch Bindhard Fiedler Zerbe. Der Künstler Bushido macht Rechte an dem Song: "Kay One feat. Mario Winans - I Need A Girl Pt. 3" geltend. Auch die Abmahnung wg. Filesharing von "I need a girl" enthält die Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsangebot und der Zahlung von 400,-- €.

  • Abmahnung FAREDS / Königseder - Seit Monaten in den Charts platziert ist der Song "Glasperlenspiel - Echt". Die Kanzlei FAREDS wird von Herrn Königseder beauftragt, Filesharing von "Echt" mittels anwaltlicher Abmahnungen zu verfolgen. Auch das Schreiben von FAREDS enthält die Forderung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Forderung nach Zahlung von 450,-- €.
  • Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian / DigiRights Administration GmbH - Auch die DigiRIghts hält Rechte an mehreren Songs, die in der Ausgabe der German Top 100 Single Charts vom 19.03.2012 enthalten sind. Z.B.:

DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna - Welcome To St. Tropez

Mike Candys & Evelyn feat. Patrick Miller - One Night In Ibiza

DJ Antoine feat. The Beat Shakers - Ma Cherie

Gemessen an der Höhe des Vergleichsangebots / der Forderung ist die Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian wg. Filesharing eines der vorgenannten Songs deutlich teurer: 680,-- €. Zudem spricht Rechtsanwalt Sebastian auch sog. Sammelabmahnungen aus; d.h. in einer Abmahnung werden gleich mehrere Songs abgemahnt. Die Forderung beträgt in diesem Fall gleich 1.800,-- €.

Dies sind nur einige Beispiele von Abmahnungen, die im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing der German Top 100 Single Charts vom 19.03.2012 drohen. In dem Chartcontainer finden sich noch weitere Songs für die Abmahnungen drohen. Empfänger einer Abmahnung sollten sich daher unbedingt nach Erhalt der ersten Abmahnung an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Es gilt die möglichen Forderungen bereits im Vorfeld einzudämmen!

Betroffene, die eine Abmahnung wegen Filesharing der German Top 100 Single Charts erhalten haben, sollten daher direkt nach dem Erhalt der ersten Abmahnung einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Es gilt nicht nur die Verteidigungsmöglichkeiten gegen die erhaltene Abmahnung, sondern auch vorbeugende Maßnahmen zu prüfen.

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in de rbundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten".

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch  mit einem Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch: Mo. - Frei.: 08 - 22 Uhr und Sa.: 09 - 21 Uhr.

Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.

Besuchen Sie auch unseren Blog mit Informationen zu aktuellen Abmahnungen unter www.abmahnung-rechtsanwaelte.de.