Abmahnung Filesharing, German Top 100, Ostersamstag 2012, Mehrfachabmahnungen

Abmahnung Filesharing
10.04.2012416 Mal gelesen
Auch am Ostersamstag haben bundesweit Abgemahnte wieder Briefe wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen erhalten. Sie haben eine oder mehrere Abmahnungen erhalten und suchen anwaltliche Hilfe?

Gefordert werden in den Abmahnungen jeweils die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages. Insbesondere dann, wenn es dabei um Musik geht, die Teil der German Top 100 ist, können Mehrfachabmahnungen drohen.

Wer eine Abmahnung erhalten hat, dem ist zu empfehlen, noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist anwaltlichen Rat einzuholen - um prüfen zu lassen,  welche Strategie angemessen ist. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

Aktuelle Rechtsprechung

Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit Abgemahnte in Filesharing-Sachen.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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