Abmahnung Filesharing, 26.03.2012 bis 31.03.2012, Anwaltskanzleien Waldorf Frommer; Rasch; Negele, Zimmel, Greuter, Beller; Fareds; u.a.

Abmahnung Filesharing
31.03.2012379 Mal gelesen
Abmahnungen in Filesharing-Sachen sind auch heute am Samstag, den 31.03.2012, bundesweit wieder bei vielen Abgemahnten im Briefkasten. Wegen der großen Nachfrage ist Rechtsanwältin Wienen heute wieder in der Samstagssprechstunde für Abgemahnte erreichbar.

Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen (es geht dabei um illegales Filesharing) wurden in der Zeit vom 26.03.2012 bis 31.03.2012, Kalenderwoche, wieder von zahlreichen Anwaltskanzleien verschickt. Dazu zählen Waldorf Frommer / Rasch/ Negele, Zimmel, Greuter, Beller/ Fareds/ Sasse/Kornmeier u.a. Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, dem ist zu empfehlen, noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist anwaltlichen Rat einholen - um zu prüfen, ob Ansprüche im Einzelfall abgewehrt werden können, oder ob eine sachgerecht modifzierte Unterlassungserklärung abgegeben und die Vergleichsforderung reduziert werden kann.

Zunächst gilt es zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Abzuraten ist von Vorlagen aus dem Internet, da diese nicht auf den Einzelfall angepasst sind: Die Formulierung einer Unterlassungserklärung ist von gravierender Bedeutung und hat erhebliche Folgewirkung. Es ist also empfehlenswert, die "Modifikation" der Unterlassungserklärung von Fachleuten vornehmen zu lassen. Außerdem können Sie dann prüfen lassen, ob die Zahlungsforderung überhaupt angemessen ist.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung zu kennen ist wichtig, um Sie optimal zu beraten. Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt Abgemahnte in Filesharing-Sachen in Berlin und bundesweit.

Telefonisch erreichen Sie Rechtsanwältin WIenen heute am Samstag in der Zeit von 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr,

Telefon: 030/390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen.

Die folgenden Beiträge könnte Sie auch interessieren:

Wenn eine Filesharing-Abmahnung "unbrauchbar" ist und der Abgemahnte nicht zahlen muss, OLG Düsseldorf  

Abgemahnte gewinnen Prozess! Wegweisendes Urteil für Abgemahnte (Filesharing/Tauschbörsen) - Klageabweisung trotz ermittelter IP-Adresse

Klage gegen Abgemahnten abgewiesen - wenn der Vermieter nicht für Filesharing des Mieters haftet, Urteil des Amtsgerichts München  

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Telefon: 030 / 390 398 80
www.Kanzlei-Wienen.de