Abmahnung Filesharing der German Top 100 Single Charts vom 20.02.12 – Abmahngefahr z.B. durch Bindhardt Fiedler Zerbe, FAREDS oder Kornmeier & Partner

Abmahnung Filesharing
24.03.2012745 Mal gelesen
Auch die German Top 100 Single Charts vom 20.02. enthalten wieder eine Vielzahl von Songs von denen bekannt ist, dass anwaltliche Abmahnungen wg. Filesharing drohen. Die Gefahr: Es droht nicht nur der Erhalt einer Abmahnung, sondern gleich eine Reihe von Abmahnungen...

.Dies liegt darin begründet, dass die German Top 100 eine Zusammenstellung der wöchentlich erfolgreichen Singles in Deutschland sind. Naturgemäß liegen die Rechte nicht nur bei einem Rechteinhaber, sondern gleich bei einer Vielzahl. Da die Rechteinhaber Urheberrechtsverletzungen unabhängig voneinander verfolgen, erhält der Betroffene i.d. Regel nicht nur eine Abmahnung, sondern erhält nacheinander eine Reihe von Abmahnungen durch verschiedene Kanzleien / Rechteinhaber wg. des Vorwurfs von Filesharing unterschiedlicher Songs. Nachfolgend einige Beispiele von Abmahnungen in Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing der German Top 100 Single Charts vom 20.02.2012:

  • Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe / Culcha Candela - Seit Wochen hält sich der u.a. durch die RTL-Serie "Dschungelcamp" bekannt gewordene Song "Culcha Candela - Wildes Ding" erfolgreich in den deutschen Charts. Die Künstler von Culcha Candela, die Herren Hanno Graf pp. haben die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen an Ihren Songs durch Filesharing in Internettauschbörsen beauftragt. Die Kanzlei spricht daher anwaltliche Abmahnungen aus. Betroffene, die den Brief von Bindhardt Fiedler Zerbe in ihrem Briefkasten finden, werden aufgefordert binnen einer kurzen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Weiter enthält das Schreiben von Bindhardt pp. das Angebot alle vorgeblichen Forderungen gegen Zahlung von 400,-- € abzugelten.
  • Abmahnung Kornmeier & Partner / EMI Music - Die Ausgabe vom 20.02. enthält gleich mehrere Songs, an denen die EMI Music Rechte geltend macht. Enthalten sind mehrere Songs von David Guetta z.B. "David Guetta - Titanium" oder auch "Mickie Krause - Schatzi Schenk mir ein Foto". Wegen Filesharing der vorgenannten Songs spricht die Kanzlei Kornmeier & Partner anwaltliche Abmahnungen aus. Auch das Schreiben von Kornmeier enthält die Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsangebot von 450,-- €.
  • Abmahnung FAREDS / Herr Königseder - Seit vielen Wochen in der German Top 100 Single Charts vertreten ist der Song "Glasperlenspiel - Echt" an dem Herr Königseder Rechte inne hat. Herr Königseder hat die Hamburger Kanzlei FAREDS beauftragt, anwaltliche Abmahnungen wg. Filesharing von "Glasperlenspiel - Echt" auszusprechen. Neben der Forderungen nach Zahlung eines Vergleichbetrags von ebenfalls 450,-- € enthält der Brief von FAREDS ebenfalls die Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Dies sind nur einige Beispiele von Abmahnungen, die im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing der German Top 100 Single Charts vom 20.02.2012 drohen. In dem Chartcontainer finden sich noch weitere Songs für die Abmahnungen drohen. Empfänger einer Abmahnung sollten sich daher unbedingt nach Erhalt der ersten Abmahnung an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Es gilt die möglichen Forderungen bereits im Vorfeld einzudämmen!

Betroffene, die eine Abmahnung wegen Filesharing der German Top 100 Single Charts erhalten haben, sollten daher direkt nach dem Erhalt der ersten Abmahnung einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Es gilt nicht nur die Verteidigungsmöglichkeiten gegen die erhaltene Abmahnung, sondern auch vorbeugende Maßnahmen zu prüfen.

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in de rbundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten".

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch  mit einem Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch: Mo. - Frei.: 08 - 22 Uhr und Sa.: 09 - 21 Uhr.

Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.

Besuchen Sie auch unseren Blog mit Informationen zu aktuellen Abmahnungen unter www.abmahnung-rechtsanwaelte.de.