Abmahnung Filesharing, Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller i.A.d. MIG Film GmbH, März 2012, Miss Nobody u.a.

Abmahnung Filesharing
21.03.2012403 Mal gelesen
Die Anwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller verschickt derzeit Abmahnungen im Auftrag der MIG Film GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen (illegales Filesharing). Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist anwaltlichen Rat einholen - um zu prüfen, ob Ansprüche im Einzelfall abgewehrt werden können, oder ob eine sachgerecht modifzierte Unterlassungserklärung abgegeben und die Vergleichsforderung reduziert werden kann.

Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Abzuraten ist von Vorlagen aus dem Internet, da diese nicht auf den Einzelfall angepasst sind. Denn die Formulierung einer Unterlassungserklärung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat.

Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen

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