Gegenstand der Abmahnung ist wieder eine Verletzung der deutschen Marke 306 279 11 "VW Bus - dreidimensional" sowie der Marke "VW im Kreis".
Über die Abmahnung haben wir bereits mehrfachberichtet.
Betroffenen ist zu raten, die Abmahnung genau zu prüfen und die geforderte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben.
Des Weiteren erscheint der durchgehend festgelegte Gegenstandswert in Höhe von 250.000 € deutlich übersetzt.
Die Rechtsanwälte am Kreuztor aus Münster (Internetrecht-NRW) haben bereits eine Vielzahl von Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Kanzlei Remmen für die VW AG erfolgreich verteidigt.
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