Verlangt werden die Abgabe einer Unterlassungserkärung und ein Betrag in Höhe von 507,50 Euro.
Was ist zu beachten?
Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte umgehend innerhalb der darin gesetzten Frist anwaltlichen Rat einholen. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände zu prüfen. Auch wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, sollte diese grundsätzlich modifiziert abgegeben werden - d.h., dass die Unterlassungserklärung von spezialisierten Anwälten (jeweils abgestimmt auf den individuellen Fall) im Interesse des Abgemahnten geändert wird. Ferner geht es um die Frage, in wieweit im Einzelfall der geforderte Betrag reduziert werden kann.
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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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