Abmahnung Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider i.A.d. Frau Nudzejma Biber, Fotos aus eBay-Shop

Abmahnung Filesharing
06.03.2012700 Mal gelesen
Die Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider verschickt derzeit Abmahnungen im Auftrag von Frau Nudzejma Biber. Dabei geht es um die angebliche Urheberrechtsverletzung an Fotos, die Frau Biber angefertigt haben soll, und mit denen sie Artikel auf ihrem eBay-Shop bewirbt.

Verlangt werden die Abgabe einer Unterlassungserkärung und ein Betrag in Höhe von 507,50 Euro.

Was ist zu beachten?

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte umgehend innerhalb der darin gesetzten Frist anwaltlichen Rat einholen. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände zu prüfen. Auch wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, sollte diese grundsätzlich modifiziert abgegeben werden - d.h., dass die Unterlassungserklärung von spezialisierten Anwälten (jeweils abgestimmt auf den individuellen Fall) im Interesse des Abgemahnten geändert wird. Ferner geht es um die Frage, in wieweit im Einzelfall der geforderte Betrag reduziert werden kann.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen

Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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