Abmahnung German Top 100 Single Charts vom 02.01.2012 – Es drohen Abmahnungen u.a. von Kornmeier, Bindhardt Fiedler Zerbe und Schalast & Partner

Abmahnung Filesharing
03.03.2012862 Mal gelesen
In Abwandlung eines bekannten Sprichwort muss man leider sagen „Eine Abmahnung kommt selten allein“ – Das gilt jedenfalls dann, wenn der Vorwurf von Filesharing der German Top 100 Single Charts besteht. Welche Abmahnungen drohen z.B. für die Ausgabe vom 02.01.2012

Auch in dieser Ausgabe der German Top 100 Single Charts sind wieder eine Reihe von Songs von denen bekannt ist, dass Abmahnungen ausgesprochen werden. Für Betroffene wichtig: Falls Ihnen vorgeworfen wird, die German Top 100 Single Charts illegal Dritten zum Download angeboten zu haben, wird nicht nur eine Abmahnung für den gesamten Chartcontainer ausgesprochen, sondern es werden Abmahnungen wegen einzelner Songs ausgesprochen. Betroffene können daher gleich eine ganze Reihe von Abmahnungen erhalten. Inhaltlich sind die Abmahnungen in den wesentlichen Punkten identisch: Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert und weiter angeboten alle Ansprüche gegen Zahlung eines - teilweise erheblich unterschiedlichen - Pauschalbetrags abzugelten. Die Forderungen variieren erheblich. Während die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe vergleichsweise "günstig" ist. Es werden "nur" 400,-- € gefordert, verlangt der derzeitige "Spitzenreiter" die Kanzlei Paulus Rechtsanwälte "stolze" 756,-- €. Insgesamt können sich die Forderungen schnell auf mehrere tausend Euro summieren. Nachfolgend einige Beispiele von Abmahnungen die wg. Filesharing der  German Top 100 Single Charts vom 02.01.2012 drohen:

Abmahnung Kornmeier & Partner / EMI Music - Auch diese Ausgabe enthält wieder diverse Songs des Künstlers David Guetta. Seit Monaten spricht die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag von Filesharing von Songs von David Guetta anwaltliche Abmahnungen für die EMI Music aus - Wir berichteten bereits. Enthalten ist z.B.:

"David Guetta feat. Usher - Without U" oder "David Guetta feat. Sia - Titanium"

Wie bereits geschildert wird der Empfänger zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Das Angebot von Kornmeier & Partner / EMI Music liegt bei 450,-- €

Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe / Bushido - Auch der Song "23 feat. Peter Maffay - Erwachsen sein" von Sido & Bushido ist Bestandteil der German Top 100 Single Charts vom 02.01.2012. Wegen Filesharing von "Erwachsen sein" spricht die Kanzlei Bindhardt pp. im Auftrag von Bushido Abmahnungen aus. Das Pauschalangebot hier: 400,-- €. Auch der Song "Culcha Candela - Hungry Eyes" kann Gegenstand einer Abmahnung durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe sein.

Abmahnung Schalast & Partner / Digiprotect - Abmahnungen wg. Filesharing für die Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH werden von der Kanzlei Schalast & Partner ausgesprochen.  Enthalten sind z.B. "Andreas Bourani - Nur in meinem Kopf", "Andreas Bourani - Eisberg" oder "Menowin - Waiting for Christmas". An diesen Songs macht die Digiprotect Rechte geltend und lässt durch Schalast & Partner anbieten, aller vorgeblichen Forderungen gegen Zahlung von 550,-- € abzugelten. Für "Schnellzahler" wird ein Rabatt angeboten. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen, wird der Betrag auf 430,-- € ermäßigt.

Dies ist nur ein Auszug von Abmahnungen die drohen, falls der Vorwurf von Filesharing der German Top 100 Single Charts vom 02.01.2012 drohen. Es drohen weitere Abmahnungen z.B. durch FAREDS oder RA Sebastian und anderen Kanzleien.

Betroffene, die eine Abmahnung wegen Filesharing der German Top 100 Single Charts erhalten haben, sollten daher direkt nach dem Erhalt der ersten Abmahnung einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Es gilt nicht nur die Verteidigungsmöglichkeiten gegen die erhaltene Abmahnung, sondern auch vorbeugende Maßnahmen zu prüfen.

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in de rbundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten".

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch  mit einem Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch: Mo. - Frei.: 08 - 22 Uhr und Sa.: 09 - 21 Uhr.

Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.

Besuchen Sie auch unseren Blog mit Informationen zu aktuellen Abmahnungen unter www.abmahnung-rechtsanwaelte.de.