Filesharing Abmahnung von FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen des Films "Luster - Das zweite ich".

Abmahnung Filesharing
29.02.2012342 Mal gelesen
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnen aktuell wegen einer angeblich im Dezember 2011 durchgeführten illegalen Verbreitung des Films Luster - Das zweite ich" ab. Auftraggeber der Kanzlei ist die Firma MIG Film GmbH.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 980,00 als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseite legen.

Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen auch nicht, voreilig die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. Daher empfehlen wir grundsätzlich:

  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Nehmen Sie vorerst keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf.
  • Lassen Sie sich anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.

Ich helfe Ihnen gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.

Rufen Sie uns einfach  an oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen per E-Mail oder Telefax. Wir unterbreiten Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot. Erst wenn Sie damit einverstanden sind und mir einen Auftrag erteilen, fällt ein Beratungshonorar an.