Filesharing Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen des Filmwerks "Ohne Limit"

Abmahnung Filesharing
06.02.2012453 Mal gelesen
Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnen aktuell wegen einer angeblich im August 2011 durchgeführten illegalen Verbreitung des Filmwerkes "Ohne Limit" ab. Auftraggeber der Kanzlei ist die Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft.

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das Filmwerk über eine Internettauschbörse anderen Nutzern unerlaubt zum Download angeboten zu haben.

Der Vorgang soll im August 2011 über die Tauschbörse bittorent erfolgt sein und über das Ermittlungssystem der Firma ipoque GmbH festgestellt worden sein.

Unter kurzer Fristsetzung wird  die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von insgesamt EUR 956,00 als pauschaler Schadensersatz von EUR 450,- zzgl. Anwaltskosten von EUR 506,- gefordert, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseite legen.

Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen auch nicht, voreilig die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. Daher empfehle ich grundsätzlich:

  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Nehmen Sie vorerst keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf.
  • Lassen Sie sich anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.

ich helfe Ihnen gerne zu fairen Konditionen, bundesweit, schnell und unkompliziert.

Rufen Sie mich einfach  an oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen per E-Mail oder Telefax kurzerhand zu. Ich unterbreiten Ihnen dann zunächst ein unverbindliches Angebot. Erst wenn Sie damit einverstanden sind und uns einen Auftrag erteilen, fällt das vereinbarte Beratungshonorar an.