Abmahnung „Bravo Hits 76“ durch Abmahnkanzleien Waldorf Frommer und Rasch Rechtsanwälte

Abmahnung Filesharing
01.02.2012314 Mal gelesen
Zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts! Die üblichen Abmahnkanzleien verdienen sich mit diesem Album eine „goldene Nase“.

Die bekanntesten Abmahnkanzleien durchforsten die gängigen Internettauschbörsen, wie z.B. Bittorent oder eDonkey  und erwischen dabei fast jeden, der eigentlich nur einmalig ein Album wie z.B. "Bravo Hits 76" herunterladen wollte. Die meisten Internetuser werden wohl nicht wissen, dass sie eben nicht für den Download, sondern für das öffentlich Zugänglichmachen dieses Albums auf dem eigenen Rechner "bestraft" werden.

 

Wer in einer Tauschbörse downloadet, bietet automatisch die Musikwerke zum Tausch an, ohne dass er hierzu etwas tun muss.

 Ob Sie nun wirklich diese Musikwerke öffentlich zugänglich gemacht haben, ist in ganz vielen Fällen dennoch äußerst fraglich. Oftmals werden die IP-Adressen der Anschlussinhaber fehlerhaft ermittelt.

 

Finger weg von der mitgelieferten Unterlassungserklärung und vor allem vom Telefon, wenn Sie vorhaben, diese Abmahnkanzleien anzurufen!

 

Machen Sie sich dennoch keine Sorgen! Wir raten Ihnen:

 1.    Notieren Sie sich die kurze Frist sorgfältig

2.    Zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nicht die Unterlassungserklärung

3.    Verwenden Sie nicht eine pseudomodifizierte Unterlassungserklärung                 aus dem Internet

4.    Holen Sie sich dringend den Rat eines spezialisierten Anwaltes

 

Wenn man in Panik vor den angedrohten rechtlichen Konsequenzen die Zahlung vornimmt und die mitgelieferte Unterlassungserklärung unterschreibt, hat man das Problem gerade nicht beseitigt. Dann folgt bei dem nächsten vielleicht auch gar nicht richtig ermittelten "Download" die nächste große Überraschung, jetzt dürfen Sie nämlich mehrere tausend Euro als Vertragsstrafe bezahlen.

 

Haben Sie sich an die obigen Tipps gehalten, so können wir Ihnen sehr gut helfen. Diese Abmahnschreiben klingen dramatischer als sie in Wirklichkeit sind. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint, so gibt es dennoch genügend Argumente, die wir jeder einzelnen Behauptung in diesen Abmahnschreiben äußerst erfolgreich entgegensetzen können.

 

Also rufen Sie uns gerne an 089/53 51 35 oder schicken Sie uns eine E-Mail: info@schaeferundschaefer.de.

Wir freuen uns auf Sie!