Abmahnung, So mach ich es, Bushido & Sido, Album 23, German Top 100 Single Charts, Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte

Abmahnung Filesharing
01.02.2012744 Mal gelesen
Die Anwaltskanzlei Wienen bearbeitet für Mandanten wieder verschiedene Abmahnungen der Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte. So wird in einer Abmahnung der Mandantschaft Rechtsverletzung durch Anbieten von So mach ich es, Bushido & Sido, auf German Top 100 Single Charts in Tauschbörsen vorgeworfen.

Beauftragt hat laut der Abmahnung Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername Bushido, die Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte.

In der Abmahnung wird im Rahmen eines Vergleichsangebots gefordert, die der  Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet fristgerecht zurückzusenden. Außerdem wird ein Vergleichsbetrag von 400,00 Euro gefordert.

Was ist zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat.

Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen.
Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen
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