Abmahnungen der Lightcycle Retourlogistik und und Service GmbH, Landsbergstraße 155, 80687 München wegen vermeintlicher Verstöße gg. das Elektrogesetz

Abmahnung Filesharing
29.01.20121173 Mal gelesen
Uns erreichen zwei weitere jeweils auf den 24.01.2012 und 25.01.2012 datierte Abmahnungen der Lightcycle Retourlogistik und und Service GmbH, Landsbergstraße 155, 80687 München wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Elektrogesetz (ElektroG).

Es fällt auf, dass im Vergleich zu früheren Abmahnungen, über die wir u.a. hier berichtet hatten, nun nicht mehr die Rechtsanwälte Beiten | Burkhard, Ganghoferstraße 33, 80339 München, sondern nun die Rechtsanwälte Loschelder | Leisenberg, Maximilianstraße 29, 80539 München, die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aussprechen.

Was wird abgemahnt ?

Im Vergleich zu früheren Abmahnungen der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH durch die Rechtsanwälte Beiten | Burkhard, die sich ausschließlich auf den vermeintlichen Verstoß gegen die sich aus § 6 ElektroG ergebende Verpflichtung von "Herstellern" im Sinne des Elektrogesetzes zur ordnungsgemäßen Registrierung kaprizierten, wird nun seitens der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH kumulativ ein Verstoß gegen § 7 ElektroG abgemahnt, welche eine erforderliche Kennzeichnung des Artikels vorschreiben. In den uns vorliegenden wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind unsere Mandanten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserkärung aufgefordert worden, welche in der beigefügten Form eine Vertragsstrafe von 5.100,- EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vorsieht. Weiterhin wird zur Auskunft darüber aufgefordert, über welche Quelle der Abgemahnte die Ware erhalten hat.

Auffallend ist in diesem Zusammenhang dass die Rechtsanwälte Loschelder | Leisenberg dazu jeweils recht sportliche Fristen von noch nicht einmal 6 Tagen (einschlielich dazwischen liegendem Wochenende) setzen.

Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH durch die Rechtsanwälte Loschelder | Leisenberg erhalten ?

Was ist zu tun ?

Lassen Sie sich nicht von knapp gesetzten Fristen unter Druck setzen. Behalten Sie kühlen Kopf und lassen Sie die Abmahnung auf ihre rechtliche Berechtigung prüfen. Beim Elektrogesetz handelt es sich um ein komplexes Feld. Nicht immer ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auch begründet, wie sich bei einer umfangreichen Prüfung herausstellt.

Auch für den Abmahner bestehen erhebliche Risiken im Falle des Aussprechens einer unberechtigten Abmahnung !

Von der unüberlegten Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung raten wir dringend ab ! Dabei ist zu beachten, dass eine solche strafbewehrte Unterlassungserklrärung erhebliche Risiken birgt, für den Fall der Zuwiderhandlung auf beachtliche Vertragsstrafen in Anspruch genommen zu werden - über 30 Jahre lang !

Kontaktieren Sie uns im Falle des Erhalts einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH

Ansprechpartner in unserer Kanzlei in Münster ist Rechtsanwalt Leiers, für eine unverbindliche Ersteinschätzung auch erreichbar in Eilfällen außerhalb der Bürokernzeiten mobil unter 0178-6354435 lediglich zu den üblichenMobilfunktarifen.