Abmahnung WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft, Turn This Club Around, i.A.d. Zooland Music GmbH, German Top 100 Single Charts

Abmahnung Filesharing
03.01.2012476 Mal gelesen
Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt Abmahnungen im Auftrag der Zooland Music GmbH. Gegenstand der Abmahnung ist die angebliche unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen bzw. im Rahmen einer Tauschbörse angeblich begangene Urheberrechtsverletzung.

Dabei geht es um die Tonaufnahme "Turn This Club Around" in der Interpretation des Künstlers "R.I.O. Feat. U-Jean". Gefordert wird die Abgabe einer ausreichend stafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein Formulierungsvorschlag ist dazu in der Abmahnung enthalten. Als pauschaler Einigungsbetrag sollen 450,00 Euro gezahlt werden.

Was ist zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat.

In der oben genannten Abmahnung enthält der Formulieruntsvorschlag der Unterlassungserklärungs eine Zahlungsverpflichtung - Unterlassung und Zahlung sind jedoch zwei Aspekte, eine Zahlungsverpflichtung zu einem Vergleichsbetrag muss nicht Teil einer Unterlassungserklärung sein. Es werden also hier diese beiden Belange "vermischt". Dies ist einer von diversen Aspekten, die bei einer Modifikation der Unterlassungserklärung zu beachten ist.

Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen.

Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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