Abmahnung German Top 100 Single Charts vom 14.11.2011 – Gefahr von Abmahnungen durch Denecke von Haxthausen, FAREDS, Rasch, Kornmeier u.a.

Abmahnung Filesharing
02.01.2012792 Mal gelesen
Auch Abmahnungen wegen des Vorwurfs von Filesharing der German Top 100 vom 14.11.11 bergen – wie üblich – die Gefahr gleich eine ganze Reihe von Abmahnungen durch verschiedene Kanzleien / Rechteinhaber zu erhalten. Nachfolgend einige Beispiele…

Auch die Ausgabe der German Top 100 Single Charts vom 14.11.2011 beinhaltet wieder Songs an denen unterschiedliche Rechteinhaber Rechte inne haben. Da die jeweiligen Rechteinhaber (vorgebliche) Urheberrechtsverletzungen jeweils getrennt verfolgen, erhalten Internetanschlussinhaber nicht eine Abmahnung, die den gesamten Chartcontainer betrifft, sondern es besteht die große Gefahr mehrere Abmahnungen zu erhalten.

So sind für die German Top 100 Single Charts vom 14.11.2011 z.B. folgende Abmahnungen zu befürchten:

So enthält der Chartcontainer "Don Omar - Danza Koduro". Hier spricht derzeit die Kanzlei Denecke von Haxthausen Abmahnungen aus. Das Abmahnschreiben enthält die übliche Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie das Angebot alle Forderungen der DigiRights Administration GmbH - der Auftraggeberin - gegen Zahlung von 450,-- € abzugelten.

Wie seit Monaten enthält auch diese Ausgabe der German Top 100 diverse Songs von David Guetta: z.B. "Titanium" oder "Sweat". Wegen Filesharings z.B. dieser Songs spricht - ebenfalls seit Monaten - die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag von EMI Music anwaltliche Abmahnungen aus. Das Vergleichsangebot hier beträgt ebenfalls 450,-- €.

Auch eine Abmahnung durch die Kanzlei FAREDS steht zu befürchten. Auch in dieser Ausgabe ist der erfolgreiche deutschsprachige Song "Echt" von "Glasperlenspiel" erhalten. Wegen des Vorwurfs von Filesharing dieses Songs spricht FAREDS im Auftrag von Herrn Königseder Abmahnungen aus. Auch hier beträgt der zur Abgeltung aller Ansprüche geforderte Betrag 450,-- €.

Daneben drohen Abmahnung z.B. durch Schalast & Partner oder Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Selbstverständlich kann der Betroffene auch eine Sammelabmahnung durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte erhalten. Da Rasch gleich mehrere Songs im Auftrag von Universal abmahnt, ist die Forderung / das Angebot gleich wesentlich höher und beträgt 1.200,-- €.

Die Auflistung ist nicht abschließend, sondern soll beispielhaft verdeutlichen, dass betroffene Anschlussinhaber gleich nach dem Erhalt der ersten Abmahnung die im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainers wie den German Top 100 Single Charts vom 14.11.2011 anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten. Die Summe der Foderungen könnenann sich insgesamt leicht auf mehrere tausend Euro summieren!

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in der bundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten".

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung.

Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.

Besuchen Sie auch unseren Blog mit Informationen zu aktuellen Abmahnungen unter www.abmahnung-rechtsanwaelte.de.