Als Absender wird die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte, Darmstädter Landstraße 110, 60598 Frankfurt am Main genannt.
Die Kanzlei Winterstein ist zwar kein unbeschriebenes Blatt was die Aussprache von Abmahnungen anbetrifft, wenngleich es sich in den aktuellen Fällen um getürkte Abmahnungen handeln dürfte, die nicht von der Kanzlei Winterstein ausgesprochen wurden. Die genannten Rechteinhaber werden nach unserem Kenntnisstand von anderen Kanzleien vertreten und auch die Forderung von 50 Euro, die auf ein schweizer Bankkonto transferiert werden soll spricht dafür, dass es sich bei den wahren Absendern unstreitig um Betrüger handelt.
Adressaten dieser Abzockmail sollten diese ignorieren und selbstredend keine Zahlung leisten.