Weihnachtsgeschenk Abmahnung Waldorf Frommer!

Abmahnung Filesharing
27.12.2011527 Mal gelesen
Böse Überraschung zu Weihnachten? Unterschreiben Sie nicht die Unterlassungserklärung und zahlen Sie auch nichts!

Gerade zur Weihnachtszeit verliert man sich gerne einmal in all den gänigen Tauschbörsen, um sich möglicherweise ein Weihnachtsgeschenk für die Freundin oder Familie herunterzuladen.

Was die meisten Leute aber nicht wissen, ist, dass sie die schönen Weihnachtshits oder Blogbuster nicht nur herunterladen, sondern gleichzeitig weltweit der Öffentlichkeit zum Tausch anbieten!

 

Genau hierin besteht aber der urheberrechtliche Verstoß. Der Rechteinhaber wie Universal Music oder Constantin Film usw. ist schließlich derjenige, der allein verfügen darf, wer diese Musik oder den entsprechenden Kinofilm gegen Bezahlung einer Lizenzgebühr nutzen darf.

 

Umso größer ist das Entsetzen der Internetuser, wenn sie ausgerechnet an Weihnachten eine Abmahnung der üblichen Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer oder Rasch Rechtsanwälte erhalten.

 

In aller Regel verlangen diese Kanzleien im Namen der Musikproduzenten oder Filmverlage ganz erhebliche Summen an Schadensersatz und Anwaltskosten, sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Die Forderungen betragen zwischen € 956,00 und € 1.200,00 pro Film, Hörbuch oder Musikalbum.

 

Behalten Sie dennoch die Nerven und halten Sie sich an den nachfolgenden Leitfaden:

 
  1. Notieren Sie sorgfältig die in der Regel sehr kurze Frist.
  2. Unterschreiben Sie nicht die Ihnen überlassenen Unterlassungserklärung, ohne dass diese von einem Fachkundigen Anwalt entschärft wird.
  3. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf und zahlen Sie auch nicht die geforderte Summe.
  4. Holen Sie sich den Rat eines fachkundigen Anwaltes für dieses Spezialgebiet (Filesharing) ein.
 

Wir haben uns auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und können Ihnen sehr gut helfen.

Rufen Sie uns also gerne an: 089/ 53 51 35 oder schicken Sie uns eine E-Mail: info@schaeferundschaefer.de.

 

Rechtsanwalt Georg Schäfer