Rechtsanwalt Rainer Munderloh mahnt wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag von RGF Productions Ltd. ab

Abmahnung Filesharing
12.12.20112499 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Neuerdings mahnt die Anwaltskanzlei Munderloh aus Oldenburg ebenfalls im Bereich des Filesharings ab. Es geht um ein pornografisches Filmwerk. Bei der Rechteinhaberin handelt es sich um die RGF Productions Ltd, vertr. d. d. Geschäftsführer Roland Grasl, 46 Fitzwilliam Square, Dublin 2, Irland.

Geltend gemacht werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 780,- € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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