Abmahnung Filesharing German Top 100 Single Charts vom 24.10. – Gefahr von Abmahnungen durch Rasch, Kornmeier, Schalast, Fareds u.a.

Abmahnung Filesharing
10.12.2011843 Mal gelesen
Falls Sie eine Abmahnung wg. Filesharing eines Songs aus den German Top 100 vom 24.10.2011 erhalten haben, kann dies erst der „Auftakt“ sein. Da verschiedene Rechteinhaber Rechte an Songs inne haben, besteht die große Gefahr weitere Abmahnungen zu erhalten. Es drohen Abmahnungen z.B. durch Rasch u.a

Abmahnungen wegen Filesharing eines Samplers / Chartcontainers werden i.d.R. nicht wegen des Vorwurfs der illegalen Verbreitung des ganzen Samplers / Chartcontainers ausgesprochen, sondern betreffen einzelne oder mehrere Songs aus dem Chartcontainer / Sampler.

Für Betroffene hat dies die sehr unangenehme Folge, dass nach Erhalt der ersten Abmahnung in den kommenden Wochen oder Monaten weitere Abmahnungen durch andere Rechteinhaber bzw. Kanzleien eintreffen können. Es besteht daher die große Gefahr, dass sich die angebotenen Pauschalsummen der jeweiligen Abmahnungen auf mehrere tausend Euro summieren können!

So drohen für das Filesharing der German Top 100 Single Charts vom 24.10.2011 z.B. Abmahnungen durch folgende Kanzleien:

  • Kanzlei Rasch Rechtsanwälte: Die Kanzlei Rasch vertritt den großen Rechteinhaber Universal Music, der regelmäßig an einer Vielzahl von Songs in den German Top 100 innehat. So sind in dieser Ausgabe der German Top 100 z.B. folgende Songs enthalten:
    • Lady Gaga - You And I
    • Marlon Roudette - New Age
    • Pigeon John - The Bomb
    • Rihanna - California King Bed
    • Andreas Gabalier - I Sing A Liad Für Di

Die Kanzlei Rasch spricht regelmäßig eine Sammelabmahnung aus; d.h. es werden in einer Abmahnung vorgebliche Verstöße an gleich mehreren Songs abgemahnt. Die Kanzlei fordert im Namen von Universal die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und bietet an alle Forderungen von Universal gegen einen Pauschalbetrag von 1.200,-- € abzugelten.

  • Kanzlei Kornmeier & Partner: Wie seit einigen Monaten üblich befinden sich auch in dieser Ausgabe der German Top 100 diverse Songs des Künstlers David Guetta: z.B. "Titanium". Die Kanzlei Kornmeier verfolgt seit Monaten Urheberrechtsverletzungen an Songs von David Guetta im Auftrag der EMI Music. Das Angebot / die Forderung beträgt hier: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von 450,-- €.
  • Kanzlei Schalast & Partner: Ebenfalls enthalten ist der Song "Andreas Bourani - Eisberg" an dem die Digiprotect Rechte innehat. Hier spricht die Kanzlei Schalast & Partner Abmahnungen wegen Filesharing aus. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden zur Abgeltung aller Ansprüche 480,-- € gefordert. Interessant ist der Schnellzahlrabatt., der eine Ermäßigung auf 350,-- € beinhaltet.
  • Kanzlei FAREDS: Gegenstand von  Abmahnungen der Kanzlei FAREDS ist der Song "Glasperlenspiel - Echt" an dem Herrn Königseder Rechte inne hat. Die Forderung von FAREDS beträgt 450,-- €.

Die Auflistung soll beispielhaft und auszugsweise darstellen, welche Abmahnungen Betroffenen drohen können. In der Ausgabe der German Top 100 befinden sich weitere Songs, von denen bekannt ist, dass Abmahnungen ausgesprochen werden. Z.B. drohen auch Abmahnungen durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe oder Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass künftig weitere Werke abgemahnt werden.

Es ist selbstverständlich nicht so, dass Betroffene Anschlussinhaber alle vorgenannten Abmahnungen erhalten. Wir betrachten in der Praxis jedoch regelmäßig, dass es nicht bei einer der vorgenannten Abmahnungen bleibt, sondern weitere Folgeabmahnung ausgesprochen werden.

Betroffene sollten sich daher dringend direkt nach Erhalt der ersten Abmahnung an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden um nicht nur die Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. der erhaltenen Abmahnung sondern auch vorbeugende Massnahmen zu prüfen.

Wir sind auf die Verteidigung bei Abmahnungen wegen Filesharing spezialisiert und beraten und vertreten bundesweit Mandanten. Kontaktieren Sie uns zu einem unverbindlichen Erstgespräch mit einem Rechtsanwalt an unseren Standorten in Münster unter: 0251 - 39 51 81 80 oder Frankfurt unter: 069 - 900 25 940.

Wie sind von Mo.-Frei. von 08-22 Uhr und Sa. Von 09 - 20 Uhr telefonisch erreichbar.

Alternativ können Sie uns auch eine Anfrage unter info@abmahnung-rechtsanwaelte.de zu senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückantwort.