Filesharing Abmahnung durch Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte wegen des Filmwerks "Das Sklavenhaus"

Abmahnung Filesharing
06.12.2011396 Mal gelesen
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen aktuell wegen einer angeblich im September 2011 durchgeführten illegalen Verbreitung des Filmwerkes "Das Sklavenhaus" ab. Auftraggeber der Kanzlei ist die Firma Video Aktuell Betriebs GmbH, Abteilung Goldlight .

Gefordert wird von den Rechtsanwälten die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und 1.298,- Euro pauschal berechneten Schadensersatzes.

Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzung sollten Sie nicht unterschätzen und die Abmahnung ignorieren.

In den meisten Fällen sollten Sie aber auch nicht voreilig die geforderte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Derartige Erklärung könnten langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen auslösen.

Die gesetzten Fristen sollten Sie aber in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten, da anderenfalls gerichtliche Maßnahmen gegen Sie drohen.

Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.

Wir beraten insoweit gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.

Rufen Sie mich einfach  an oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen per E-Mail oder Telefax. Wir geben Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung und unterbreiten Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot.

Erst wenn Sie damit einverstanden sind und uns einen Auftrag erteilen, fällt ein Beratungshonorar an.